Auktion: 553 / Contemporary Day Sale am 07.06.2024 in München Lot 111

 

111
Günter Fruhtrunk
Übergang zur Selbstbewegung, 1957.
Öl und Mischtechnik auf Leinwand, auf Holz
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
+
Übergang zur Selbstbewegung. 1957.
Öl und Mischtechnik auf Leinwand, auf Holz.
Verso signiert, monogrammiert, datiert und bezeichnet. Auf dem Keilrahmen betitelt und bezeichnet sowie mit Richtungspfeil. 65 x 92 cm (25,5 x 36,2 in).
[SM].

• Kürzlich prominent ausgestellt in "Günter Fruhtrunk. Die Pariser Jahre (1954–1967)" im Lenbachhaus München, vom 21.11.2023 bis 7.4.2024.
• Frühes Werk aus der Pariser Zeit.
• Günter Fruhtrunk hat dem Konstruktivismus durch eine konsequente Neuorientierung eine eigene Form von Dynamik gegeben
.

PROVENIENZ: Privatsammlung Süddeutschland.

AUSSTELLUNG: 50 ans de peinture abstraite. Exposition internationale organisée à la ocassion de la publication du Dictionnaire de la peinture abstraite, Galerie Ceuze, Paris, 9.5.-12.6.1957, Nr. 131.
Günter Fruhtrunk, Museum am Ostwall, Dortmund, November 1963.

LITERATUR: Silke Reiter, Günter Fruhtrunk. Werkverzeichnis der Bilder, 1952-1982, 2018, WVZ-Nr. 110.
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Sturies Auktionen, Düsseldorf, 10.11.2007, Los 54.

Aufrufzeit: 07.06.2024 - ca. 13.46 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Günter Fruhtrunk "Übergang zur Selbstbewegung"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.