Auktion: 561 / Contemporary Day Sale am 07.12.2024 in München Lot 331


331
William N. Copley
Baby Carriage, 1972.
Acryl auf Leinwand
Schätzpreis: € 70.000 - 90.000
+
Baby Carriage. 1972.
Acryl auf Leinwand.
Rechts unten signiert "CPLY" und datiert. 162,5 x 130,5 cm (63,9 x 51,3 in).
[AR].

• William N. Copleys poppig-surreale Welt der Dinge: Stillleben aus der "Nouns"- und "Mail Order"-Werkgruppe.
• Wie einen königlichen Thron inszeniert er den Kinderwagen in knalligen Farben und seinen typisch schwarzen Umrisslinien.
• Gekonnter Balanceakt zwischen Surrealismus und Pop-Art, zwischen erzählerischem Stillleben und überbordender Ornamentik.
• Im Entstehungsjahr ist William N. Copley an der wichtigen documenta 5 in Kassel unter der Leitung von Harald Szeemann beteiligt
.

Die vorliegende Arbeit ist im Archiv des William N. Copley Estate, New York, registriert. Wir danken Herrn Anthony Atlas für die freundliche wissenschaftliche Beratung.

PROVENIENZ: Estate William N. Copley.
David Nolan Gallery, New York.
Galerie Klaus Gerrit Friese, Stuttgart.
Privatsammlung Süddeutschland.

AUSSTELLUNG: CPLY, Galleria d'Arte Il Fauno, Turin, 1973 (m. Abb.).
William N. Copley, Kunsthalle Bern, 4.10.-9.11.1980; Musée national d'art moderne Centre Georges Pompidou, Paris, 26.11.1980-11.1.1981; Stedelijk Van Abbemuseum, Eindhoven, 24.1.-18.2.1981, Badischer Kunstverein, Karlsruhe, 24.3.-10.5.1981, Kat.-Nr. 83.
Copley, Museum Frieder Burda, Baden-Baden, 18.2.-10.6.2012; Max Ernst Museum Brühl des LVR, Brühl, 24.6.-4.11.2012; Stiftung Ahlers Pro Arte / Kestner Pro Arte, Hannover, 16.11.2012-1.4.2013 (m. Abb. S. 137).

LITERATUR: Klaus Gerrit Friese (Hrsg.), William N. Copley. Unter uns, Ostfildern 2009, S. 55 (m. Farbabb.).

"Bill Copley's work is to die for." Andy Warhol

"Cply cmpltly cptvts me." Roy Lichtenstein
Andy Warhol und Roy Lichtenstein über William N. Copley (auch Bill genannt), zit. nach: Götz Adriani, On the Quest for the Ridiculous Picture, in: Stiftung Frieder Burda (Hrsg.), Copley, Heidelberg/Berlin 2012, S. 13-23, hier S. 23.

Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 16.26 h +/- 20 Min.

William N. Copleys poppig-surreale Welt der Dinge
Zu Beginn der 1970er Jahren konzentriert sich William N. Copleys Schaffen auf die Darstellung von Objekten. In seinem charakteristischen Malstil entwickelt er eine poppig-surreale Welt der Dinge, die sich in einer Art Crossover aus erzählerischem Stillleben und überbordender Ornamentik auf die alltäglichen Gegenstände unseres Lebens fokussiert und sich dabei an Stilmitteln der Pop-Art und des Surrealismus bedient. Kleine Objekte wie Pfeifen, Werkzeuge oder Küchenutensilien, aber auch große Gegenstände wie Möbelstücke, Glocken oder einen Kinderwagen isoliert er aus ihrem täglichen Umfeld und setzt sie in starker Nahansicht mit den typisch schwarzen Umrisslinien der Pop-Art vor bunten Farbflächen plakativ in Szene.

Durch die Isolierung und flächige Darstellung, die unter anderem von Surrealisten wie René Magritte bekannt ist, umgibt die Objekte dabei zumeist eine eigenartige Aura der Stille. Und doch ist der Mensch auf gewisse Weise anwesend. Die ursprüngliche Nutzung der Objekte bleibt vor dem inneren Auge sichtbar. Das Läuten der Glocken, das Klappern von Glas und Geschirr, die Schläge eines Hammers, das Kindergeschrei im Kinderwagen: Copleys Objekte bilden gewissermaßen die Kulisse für Assoziationen, Erinnerungen, und Fantasien, oder wie es Siegfried Gohr beschreibt: "Was zuerst als naiv erscheint, erweist sich als die Strategie einer kraftvollen Evokation von Dingen." (Siegfried Gohr, Copley und die Lust an den Dingen, in: Galerie Fred Jahn, William N. Copley. Nouns, München 1999, S. 7).

Ganz ähnlich verhält es sich auch mit Copleys Werk "Baby Carriage" von 1972, das im Geburtsjahr seiner Tochter Theodora entsteht. Vor knallig pinkem Hintergrund inszeniert er den Kinderwagen als eine Art Thron, verziert mit überbordendem, barock anmutendem Dekor, ausgestattet mit weichen Kissen und einem rosa Sonnenschirm. Die Arbeit wirkt dabei ungemein verspielt und mit ironischen Elementen behaftet, die neugierig machen auf die leisen Zwiegespräche in Copleys niemals unschuldiger Welt der Dinge. Als Vorlage für seine Stillleben aus der "Nouns"- und "Mail Order"-Werkgruppe verwendet er vielfach Abbildungen aus den Versandkatalogen der amerikanischen Kaufhauskette "Sears, Roebuck & Co." aus der Zeit um 1900, wobei er den heute altmodisch wirkenden Objekten gewissermaßen neues Leben einhaucht.

Das malerische Werk des amerikanischen Künstlers ist dabei stets im Surrealismus verwurzelt. Copley gilt jedoch ebenso als Vorläufer der Pop-Art. In kaum einer anderen Werkgruppe kommt dies so deutlich zum Ausdruck wie in seinen Objektinszenierungen, mit denen er einen gekonnten Balanceakt vollführt und zwei grundverschiedene Kunstrichtungen wie selbstverständlich miteinander vereint, ohne sich dem einen oder dem anderen Stil dabei komplett zu verschreiben. [AR]




Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu William N. Copley "Baby Carriage"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.