Auktion: 550 / Evening Sale am 07.06.2024 in München Lot 13


13
Günther Uecker
Ohne Titel (Baum), 2006.
Nägel, Asche und Leim auf Holzstamm
Schätzpreis: € 100.000 - 150.000
+
Ohne Titel (Baum). 2006.
Nägel, Asche und Leim auf Holzstamm.
Auf dem Stamm signiert und datiert. Höhe: 133 cm (52,3 in).

• Besonders imposanter und dicht genagelter Baum.
• Erstmals auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten.
• Der Nagel wird zum Symbol für die Verletzlichkeit von Natur und Mensch
.

Dieses Werk ist im Uecker Archiv unter der Nummer GU.06.003 registriert und wird vorgemerkt für die Aufnahme in das entstehende Uecker-Werkverzeichnis.

PROVENIENZ: Galerie Walter Storms, München.
Privatsammlung Süddeutschland (seit 2007, direkt beim Vorgenannten erworben).

"Die Kunst von Günther Uecker kommt aus unmittelbarem Erleben. Sie speist sich aus wacher Zeitgenossenschaft, aus Anteilnahme, aus Mitmachen, Mitlaufen, Mitvollziehen."
Friedhelm Menekkes, zit. nach: Günther Uecker. Zwanzig Kapitel, 2005, S. 31.

Aufrufzeit: 07.06.2024 - ca. 17.24 h +/- 20 Min.

Günther Uecker ist ein steter Kommentator der Probleme der Welt und ein unbeirrter Kämpfer für Verständnis und Wandel. Mit Offenheit begegnet er dem, was ihn befremdet, und antwortet darauf in seiner eigenen künstlerischen Sprache. Mit seinen "Bäumen" und "Wäldern" greift er das Thema der Verletzlichkeit von Mensch und Natur auf. Unter dem Titel "Kunstpranger" ist 1983 die erste Baumskulptur durch Benagelung einer gefällten Ulme in der Galerie Brusten in Wuppertal entstanden. Die Idee wird im Herbst des Jahres 1983 geboren, als Annelie Brusten zufällig die Forstarbeiter im Park beim Markieren der 80 Jahre alten Ulme bemerkt. Sie erfährt, dass der kranke Baum gefällt und verbrannt werden soll. Annelie Brusten holt den bereits sehr bekannten "ZERO"-Künstler und Professor an die Kunstakademie nach Wuppertal. Bei seiner Rede zur Eröffnung der Ausstellung prangert Uecker die Umweltzerstörung durch den Menschen an und erklärt die Nägel zur "Rüstung", mit der er den Baum "eingerüstet, ihn stark gemacht" habe. Weitere, zumeist mehrteilige Werke folgten. Der erste Nagelwald von 1984 befindet sich in der Nationalgalerie in Berlin. Gemeinsam ist diesen Werken, dass Uecker die mal kleineren, mal größeren Baumstämme mit einer wehrhaften Krone aus Zimmermannsnägeln bestückt und aus einer aus Asche und Leim bestehenden Heilsalbe die Wunden des Baumes verschließt. In der Werkserie der "Bäume" oder "Nagelwälder" folgt Uecker einem Grundprinzip seines künstlerischen Schaffens, der Thematisierung des fragilen Verhältnisses von Mensch und Natur und der Zerstörung der Fundamente der menschlichen Existenz. [SM]




Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Günther Uecker "Ohne Titel (Baum)"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.