Auktion: 553 / Contemporary Day Sale am 07.06.2024 in München Lot 178

 

178
Andy Denzler
Mongolia II (dreiteilig), 2010.
Öl und Acryl auf Leinwand
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
+
Mongolia II (dreiteilig). 2010.
Öl und Acryl auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand jeweils signiert, datiert, betitelt, fortlaufend nummeriert sowie bezeichnet mit "#1857". Jeweils 200 x 150 cm (78,7 x 59 in). [AW].

• Monumentale dreiteilige Arbeit von fulminanter Ausdruckskraft.
• Durch fotorealistische Verzerrung verbindet Denzler die Präzision des Realismus mit der Energie gestischer Abstraktion.
• Seine im Farbraum isolierten Figuren sind als Individuen erkennbar und verbleiben doch in der Anonymität.
• Großformatige Gemälde des schweizerischen Künstlers gehören in den letzten Jahren zu den erfolgreich gehandelten Newcomern auf dem internationalen Auktionsmarkt (Quelle: artprice.com)
.

PROVENIENZ: Galerie Michael Schultz, Berlin.
Privatsammlung Süddeutschland (vom Vorgenannten erworben).

Aufrufzeit: 07.06.2024 - ca. 15.16 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Andy Denzler "Mongolia II (dreiteilig)"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.