Auktion: 553 / Contemporary Day Sale am 07.06.2024 in München Lot 150

 

150
Konrad Klapheck
Die Fragen der Sphinx, 1984.
Kohle und Blaustift auf Transparentpapier
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
+
Die Fragen der Sphinx. 1984.
Kohle und Blaustift auf Transparentpapier.
Links unten signiert und datiert. 121 x 114 cm (47,6 x 44,8 in), blattgroß.
Formatgleiche Vorzeichnung zum Gemälde "Die Fragen der Sphinx" (1984), das sich heute als Leihgabe aus einer bedeutenden Corporate Collection im Musée de Grenoble befindet. [JS].

• Klapheck gilt als Erfinder und Meister des "Maschinenbildes", das er als Spiegel menschlicher Existenz begreift.
• Gemeinsam mit dem titelgleichen Gemälde 2008 auf der Ausstellung "Konrad Klapheck/Gustave Moreau" im Musée d'Orsay in Paris ausgestellt.
• Während Klaphecks "supergegenständliche" Gemälde durch ihre maximale Perfektion faszinieren, sind Klaphecks "Vorzeichnungen" einzigartige Zeugnisse des zugrunde liegenden, akribisch-komplexen Schaffensprozesses.
• Klaphecks Zeichnungen sind die "Zeugen [seines] Ringens mit ihrem Schweißgeruch des verzweifelten Suchens und Tastens" (K. Klapheck, 1982)
.

PROVENIENZ: Kunsthandel Wolfgang Wittrock, Düsseldorf (auf der Rahmenabdeckung mit dem Etikett).
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen (1991 beim Vorgenannten erworben).

AUSSTELLUNG: Konrad Klapheck/Gustave Moreau, Musée d'Orsay, Paris, 3.6.-14.9.2008.

Konrad Klapheck, 2007, zit. nach: Bilder und Texte, Düsseldorf 2013, S. 138.

Aufrufzeit: 07.06.2024 - ca. 14.39 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Konrad Klapheck "Die Fragen der Sphinx"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.