Auktion: 553 / Contemporary Day Sale am 07.06.2024 in München Lot 133

 

133
Karl Prantl
Stein zur Meditation, 1979.
. Grauer Säulenbasalt (Eifel). Unikat
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
+
Stein zur Meditation. 1979.
Grauer Säulenbasalt (Eifel). Unikat.
200 x 14,5 x 17 cm (78,7 x 5,7 x 6,6 in).
[AR].

• Signifikanter, ungemein ursprünglich wirkender Meditationsstein aus Säulenbasalt des österreichischen Autodidakten.
• In Karl Prantls bearbeiteten Natursteinen treffen urzeitliche Elemente auf eine zeitgemäß reduzierte Formensprache.
• Unikat von spannungsvoller Wirkung, das zur meditativen Versenkung einlädt.
• Zahlreiche seiner Werke befinden sich an öffentlichen Plätzen, im Entstehungsjahr wird einer seiner Meditationssteine in der UNO-City in Wien aufgestellt
.

PROVENIENZ: Privatsammlung Süddeutschland.

AUSSTELLUNG: Karl Prantl. Steine 1969-1979, Kunsthalle zu Kiel, 30.3.-8.6.1980.
Karl Prantl. Plastiken, 1950-1981, Frankfurter Kunstverein, Frankfurt a. Main, 30.10.-12.12.1981 (m. Abb. S. 152).
Skulptur - Architektur - Natur. Wolf Glossner, Peter van der Locht, Osamu Nakajiama, Nils-Udo, Karl Prantl, Städtische Galerie Nordhorn, 20.8.-3.10.1982.

LITERATUR: Alexander Winter, Der Steinbildhauer Karl Prantl: Werkkatalog 1950-2000, Diss. München 2008, WK-Nr. 251 (m. Farbabb. S. 168).

"Zuerst ist der Stein, dann der Baum, und dann, irgendwann, dann erst kommt der Mensch.
Umgekehrt ist es genauso. Ich bin der Nächste, der gehen wird.
Dann die Bäume, die wir im Garten gesetzt haben, die Kirsch- und Nussbäume.
Und irgendwann vergeht auch der Stein.
Zerbröselt. Wird zu Erde."

Karl Prantl, zit. nach: Atelier Prantl, online: www.karlprantl.at.

Aufrufzeit: 07.06.2024 - ca. 14.15 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Karl Prantl "Stein zur Meditation"
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Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

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Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

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Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.