Auktion: 554 / Modern Art Day Sale am 08.06.2024 in München Lot 493

 

493
Erich Heckel
Zinnien im Krug, 1938.
Aquarell über Bleistift
Schätzpreis: € 14.000 - 18.000
+
Zinnien im Krug. 1938.
Aquarell über Bleistift.
Rechts unten signiert und datiert. Auf Maschinenbütten von Ingres (mit Wasserzeichen). 62 x 47,5 cm (24,4 x 18,7 in), blattgroß.

• Das klare Sujet erhält durch die geöffnete Tür im Hintergrund einen interessanten kompositorischen und inhaltlichen Ausblick.
• Erich Heckel ist unter dem nationalsozialistischen Regime zunehmend schweren Repressionen ausgesetzt.
• Im Zuge der Propaganda-Aktion "Entartete Kunst" werden fast 800 seiner Werke aus deutschen Museen beschlagnahmt.
• 1944 wird sein Wohnatelier von einer Brandbombe getroffen und viele der dort aufbewahrten Bilder unwiederbringlich zerstört.
• Erstmals auf dem internationalen Kunstmarkt angeboten
.

Die Arbeit ist im Archiv des Nachlasses Erich Heckel, Hemmenhofen am Bodensee, registriert. Wir danken Frau Renate Ebner und Herrn Hans Geissler, Nachlass Erich Heckel Hemmenhofen, für die freundliche Auskunft.

PROVENIENZ: Privatsammlung Berlin (direkt vom Künstler als Geschenk erhalten, seitdem in Familienbesitz).

Aufrufzeit: 08.06.2024 - ca. 19.05 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Erich Heckel "Zinnien im Krug"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.