Rahmenbild
195
Fritz Winter
Schwingendes Blau, 1956.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
195
Fritz Winter
Schwingendes Blau, 1956.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
Fritz Winter
1905 - 1976
Schwingendes Blau. 1956.
Öl auf Leinwand.
Unten rechts monogrammiert und datiert sowie verso signiert, datiert und betitelt. 70,5 x 80,5 cm (27,7 x 31,6 in). [KA].
• Leuchtende, kontrastreiche Komposition in Farbe, Form und Duktus.
• Fritz Winter gilt als einer der führenden Vertreter des deutschen Informel und der abstrakten Nachkriegsmoderne.
• In den 1950er Jahren ist Winter zweimal auf der documenta in Kassel vertreten (1955 und 1959) und später erneut im Jahr 1964.
• Bereits seit den 1950er Jahren stellt der Künstler in den USA aus und ist dort u. a. in zwei Ausstellungen des Museum of Modern Art, New York, vertreten.
• Arbeiten des Künstlers befinden sich in renommierten Museen, darunter die Pinakothek der Moderne, München, das Centre Pompidou, Paris, sowie das San Francisco Museum of Modern Art.
Mit einer schriftlichen Expertise von Frau Dr. Gabriele Lohberg, Krefeld, vom 23. März 2026.
PROVENIENZ: Galerie Leu, München (verso mit dem Etikett, Archiv-Nr. 308).
Rüdiger K. Weng, Monheim am Rhein.
Galerie S. R., Köln (seit 1999, Ketterer Kunst).
Privatsammlung Süddeutschland (zwischen 1999 und 2005 vom Vorgenannten erworben).
Seitdem in Familienbesitz.
LITERATUR: Ketterer Kunst, München, 235. Auktion, Perspective 45/99, 1.10.1999, Los 30 (m. Abb.).
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 15.06 h +/- 20 Min.
1905 - 1976
Schwingendes Blau. 1956.
Öl auf Leinwand.
Unten rechts monogrammiert und datiert sowie verso signiert, datiert und betitelt. 70,5 x 80,5 cm (27,7 x 31,6 in). [KA].
• Leuchtende, kontrastreiche Komposition in Farbe, Form und Duktus.
• Fritz Winter gilt als einer der führenden Vertreter des deutschen Informel und der abstrakten Nachkriegsmoderne.
• In den 1950er Jahren ist Winter zweimal auf der documenta in Kassel vertreten (1955 und 1959) und später erneut im Jahr 1964.
• Bereits seit den 1950er Jahren stellt der Künstler in den USA aus und ist dort u. a. in zwei Ausstellungen des Museum of Modern Art, New York, vertreten.
• Arbeiten des Künstlers befinden sich in renommierten Museen, darunter die Pinakothek der Moderne, München, das Centre Pompidou, Paris, sowie das San Francisco Museum of Modern Art.
Mit einer schriftlichen Expertise von Frau Dr. Gabriele Lohberg, Krefeld, vom 23. März 2026.
PROVENIENZ: Galerie Leu, München (verso mit dem Etikett, Archiv-Nr. 308).
Rüdiger K. Weng, Monheim am Rhein.
Galerie S. R., Köln (seit 1999, Ketterer Kunst).
Privatsammlung Süddeutschland (zwischen 1999 und 2005 vom Vorgenannten erworben).
Seitdem in Familienbesitz.
LITERATUR: Ketterer Kunst, München, 235. Auktion, Perspective 45/99, 1.10.1999, Los 30 (m. Abb.).
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 15.06 h +/- 20 Min.
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Fritz Winter "Schwingendes Blau"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Hauptsitz
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