Auktion: 554 / Modern Art Day Sale am 08.06.2024 in München Lot 475


475
Karl Schmidt-Rottluff
Selbstporträt II, 1968.
Aquarell und Tuschpinsel
Schätzpreis: € 18.000 - 24.000
+
Selbstporträt II. 1968.
Aquarell und Tuschpinsel.
Rechts unten signiert und verso datiert. Auf Velin. 70 x 50 cm (27,5 x 19,6 in), blattgroß. [CH].


• Großformatiges, ausgearbeitetes und ausdrucksstarkes Selbstporträt des großen deutschen Expressionisten.
• 1989 Teil der umfassenden Retrospektive in der Städtischen Galerie im Lenbachhaus, München, und in der Kunsthalle Bremen.
• Mit charakteristisch-kräftigen Konturen, gekonntem Licht- und Schattenspiel sowie mit den mit dynamischer Leichtigkeit aufs Papier gebrachten, treffenden Gesichtszügen stellt der Künstler sein großes Können zur Schau
.

Die Arbeit ist im Archiv der Karl und Emy Schmidt-Rottluff Stiftung, Berlin, dokumentiert.

PROVENIENZ: Sammlung Hermann Gerlinger, Würzburg (mit dem Sammlerstempel, Lugt 6032).

AUSSTELLUNG: Karl Schmidt-Rottluff. Retrospektive, Kunsthalle Bremen, 16.6.-10.9.1989; Städtische Galerie im Lenbachhaus, München, 27.9.-3.12.1989, S. 290, Kat.-Nr. 349 (m. Abb.).
Schleswig-Holsteinisches Landesmuseum, Schloss Gottorf, Schleswig (Dauerleihgabe aus der Sammlung Hermann Gerlinger, 1995-2001).
Kunstmuseum Moritzburg, Halle an der Saale (Dauerleihgabe aus der Sammlung Hermann Gerlinger, 2001-2017).
Buchheim Museum, Bernried (Dauerleihgabe aus der Sammlung Hermann Gerlinger, 2017-2022).

LITERATUR: Heinz Spielmann (Hrsg.), Die Maler der Brücke. Sammlung Hermann Gerlinger, Stuttgart 1995, S. 435, SHG-Nr. 786 (m. Farbabb.).
Hermann Gerlinger, Katja Schneider (Hrsg.), Die Maler der Brücke. Bestandskatalog Sammlung Hermann Gerlinger, Halle (Saale) 2005, S. 137, SHG-Nr. 308 (m. Farbabb.).

Aufrufzeit: 08.06.2024 - ca. 18.40 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Karl Schmidt-Rottluff "Selbstporträt II"
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Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

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Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.