Auktion: 591 / Day Sale am 07.06.2025 in München button next Lot 228


228
Rupprecht Geiger
Ohne Titel, 1969.
Acryl auf Leinwand
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
+
Ohne Titel. 1969.
Acryl auf Leinwand.
Verso auf dem Keilrahmen signiert und mit der Werknummer versehen. 95 x 80 cm (37,4 x 31,4 in). [EH].

• Schwerelos wirkende Kreisform, die sich im Sinne des Geiger'schen Kunstverständnisses zu einer energetischen Kraftquelle zu steigern vermag.
• Ab den späten 1960er Jahren steht der Kreis im Zentrum seines Schaffens.
• Erstmals auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten (Quelle: artprice.com).
• Gemälde Rupprecht Geigers befinden sich in zahlreichen bedeutenden Sammlungen, wie u. a. in der Nationalgalerie Berlin, dem Museum Folkwang, Essen, und dem Lenbachhaus München
.

Wir danken Frau Julia Geiger, Archiv Geiger München, für die freundliche Auskunft.

PROVENIENZ: Privatsammlung Nordrhein-Westfalen.

LITERATUR: Rupprecht-Geiger-Gesellschaft, Städtische Galerie im Lenbachhaus, München (Hrsg.), bearbeitet von Pia Dornacher und Julia Geiger, Rupprecht Geiger. Werkverzeichnis 1942-2002. Gemälde und Objekte, architekturbezogene Kunst, München 2003, WVZ-Nr. 547 (Farbabb. S. 200).

Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 16.50 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Rupprecht Geiger "Ohne Titel"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.


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