Auktion: 591 / Day Sale am 07.06.2025 in München button next Lot 249


249
Jonathan Meese
Politikkätzchen "Pfötchen hoch" (zweiteilig), 2007.
Öl, Acryl und Papiercollage auf Leinwand
Schätzpreis: € 60.000 - 80.000
+
Politikkätzchen "Pfötchen hoch" (zweiteilig). 2007.
Öl, Acryl und Papiercollage auf Leinwand.
Rechts unten monogrammiert und datiert. Verso auf der Leinwand jeweils signiert, datiert, betitelt sowie mit der Werknummer "MEE/M 1729" und "rechts" bzw. "links" bezeichnet. Jeweils 220 x 190 cm (86,6 x 74,8 in). [AW].

• Farbstarke zweiteilige Arbeit aus Malerei, Text und Collage à la Jonathan Meese.
• Besonders durch die legendären und oft verunklärenden Bildtitel bringt Meese die Betrachter dazu, sich über die Kunst Gedanken zu machen.
• Arbeiten des Künstlers befinden sich u. a. in der Sammlung des Museum of Modern Art, New York, des Centre Pompidou, Paris, der Saatchi Gallery, London, und der Pinakothek der Moderne, München
.

Wir danken dem Bureau Jonathan Meese, Berlin, für die freundliche Auskunft.

PROVENIENZ: Contemporary Fine Arts, Berlin (auf dem Keilrahmen mit dem Galerieetikett sowie mehrfach gestempelt).
Gary Tatintsian Gallery, Moskau.
Privatsammlung (vom Vorgenannten erworben).
Privatsammlung Berlin (2014 vom Vorgenannten erworben).

AUSSTELLUNG: Bad Planet, Gary Tatintsian Gallery, Moskau, 15.4.-14.5.2008.

LITERATUR: Christie's, Amsterdam, 3049. Auktion, 4./5.11.2014, Los 155.
Jonathan Meese im Interview mit Alain Bieber, artnet, 19.5.2006

Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 17.18 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Jonathan Meese "Politikkätzchen "Pfötchen hoch" (zweiteilig)"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.


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