Auktion: 591 / Day Sale am 07.06.2025 in München button next Lot 119


119
Otto Dix
Hohlweg im Winter, 1944.
Mischtechnik auf Leinwand, aufgezogen auf massi...
Schätzpreis: € 60.000 - 80.000
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Hohlweg im Winter. 1944.
Mischtechnik auf Leinwand, aufgezogen auf massive Holzplatte.
Rechts unten monogrammiert und datiert. 100 x 81 cm (39,3 x 31,8 in).
Die Arbeit trägt darüber hinaus den Titel "Blick auf Steckborn". [AW].

• Spannungsreiche Perspektivführung in kühler, aber doch expressiver Farbgebung.
• Otto Dix ist ein Meister darin, nur das wiederzugeben, was er sieht, dieser Grundgedanke zieht sich wie ein roter Faden durch sein Œuvre.
• Die Machtübernahme der Nationalsozialisten zwingt den Künstler 1933 zur inneren Emigration an den Bodensee.
• Er zeigt hier den Blick auf das schweizerische Steckborn von seiner Heimat im deutschen Hemmenhofen aus
.

PROVENIENZ: Privatsammlung Baden-Württemberg.
Privatsammlung Süddeutschland (seit 2018 durch Erbschaft vom Vorgenannten).

LITERATUR: Fritz Löffler, Otto Dix 1891-1969. Œuvre der Gemälde, Recklinghausen 1981, WVZ-Nr. 1944/21 (m. SW-Abb.).
Otto Dix in einem Brief an einen Freund in Dresden, über die Landschaft am Bodensee.

Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 14.25 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Otto Dix "Hohlweg im Winter"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.


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