Auktion: 591 / Day Sale am 07.06.2025 in München button next Lot 167


167
Emil Schumacher
Albia, 1977.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
+
Albia. 1977.
Öl auf Leinwand.
Rechts unten signiert. Verso auf dem Keilrahmen betitelt, datiert und mit den Maßangaben bezeichnet. 130,5 x 96 cm (51,3 x 37,7 in). [AW].

• Herausragend kraftvolle Arbeit in der typischen Handschrift des Informel.
• Schumacher befreit die Farbe von der Form und die Linie vom gegenständlichen Motiv.
• 1959, 1964 und 1977 Teilnahme an der documenta II, III und 6 in Kassel.
• Arbeiten Emil Schumachers befinden sich u. a. in den Sammlungen der Hamburger Kunsthalle, der Staatsgalerie Stuttgart, des Metropolitan Museum of Art, New York, sowie in den Vatikanischen Museen, Rom
.

Die Arbeit ist im Emil Schumacher Archiv, Emil Schumacher Museum, Hagen, unter der Inventarnummer "0/21" registriert.

PROVENIENZ: Galerie Hans Strelow, Düsseldorf (seit ca. 1984).
Privatsammlung Berlin (vom Vorgenannten).

AUSSTELLUNG: Fritz Winter Haus, Ahlen, 28.4.-31.5.1979, Kat.-Nr. 5 (verso auf dem Keilrahmen mit dem Ausstellungsetikett).
Emil Schumacher. Bilder, Gouaches, Zeichnungen, Galerie Merten Slominsky, Mühlheim, 28.2.-18.4.1980; Galerie Alice Pauli, Lausanne, 13.5.-28.6.1980; Galerie István Schlégl, Zürich, 21.11.1980-10.1.1981, Kat.-Nr. 8.

Emil Schumacher, zit. nach: Emil Schumacher. Farben sind Feste für die Augen. zum 100. Geburtstag, Ernst Barlach Haus, Hamburg 2012/13, S. 91.

Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 15.29 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Emil Schumacher "Albia"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

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Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.


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