Auktion: 591 / Day Sale am 07.06.2025 in München button next Lot 210


210
Louise Stomps
Göttin, Um 1950.
Bronze mit brauner Patina
Schätzpreis: € 15.000 - 20.000
+
Göttin. Um 1950.
Bronze mit brauner Patina.
Seitlich unten mit der Signatur. Höhe: 134 cm (52,7 in).
Das Online-Werkverzeichnis vermerkt, dass diese Bronze nach der "Norne", Werkkatalog 1491, die größte erhaltene, zu Lebzeiten entstandene Bronze ist.
Die Arbeit ist als Leihgabe für eine Einzelausstellung der Künstlerin im Käthe Kollwitz Museum Köln im Frühjahr 2026 angefragt. [EH].

• Unikat.
• Lebzeitguss.
• Louise Stomps entwickelt das klassische Körperbild hin zu stark abstrahierender Figuration.
• Gewachsene und kräftige Form.
• 1945 zeigt die Galerie Gerd Rosen ihre Werke zusammen mit Renée Sintenis, Hans Uhlmann und Karl Hartung.
• Mit der Retrospektive "Louise Stomps. Natur Gestalten Skulpturen 1928–1988" würdigt die Berlinische Galerie (15.10.2021-17.1.2022) zusammen mit DAS VERBORGENE MUSEUM das Werk der Künstlerin umfänglich
.

PROVENIENZ: Aus dem Nachlass der Künstlerin.

AUSSTELLUNG: Louise Stomps, Galerie im Ganserhaus, Wasserburg a. Inn, 6.6.-1.7.1987.
Louise Stomps 1900-1988, Gedächtnisausstellung, Galerie im Ganserhaus, Wasserburg a. Inn, 5.10.-28.10.1990.
Gedächtnisausstellung Louise Stomps 1900-1988, Obing, 23.6.-28.7.2007.
Die erste Generation, Georg Kolbe Museum, Berlin, 18.2.-17.6.2018.
Das weibliche Statement. Künstlerinnen im 20. Jahrhundert, Galerie Salongalerie "Die Möwe", Berlin, 25.10.2019-22.02.2020.
Louise Stomps. Natur Gestalten, Berlinische Galerie, Berlin, 15.10.2021-17.1.2022.

LITERATUR: www.louisestomps.de, Online-Werkkatalog. Verzeichnis der Skulpturen, WVZ-Nr. 1308 (m. Farbabb.).

Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 16.26 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Louise Stomps "Göttin"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.


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