Auktion: 553 / Contemporary Day Sale am 07.06.2024 in München Lot 104


104
Henry Moore
Maquette for Sheep Piece, 1969.
Bronze mit brauner Patina
Schätzpreis: € 18.000 - 24.000
+
Maquette for Sheep Piece. 1969.
Bronze mit brauner Patina.
Hinten auf dem Sockel mit der Signatur und der gestempelten Nummerierung. Eines von sieben Exemplaren (zzgl. eines Künstlerexemplars). Höhe: 9 cm (3,5 in). Mit dem Sockel: 11,3 x 14 x 11,5 cm (4,4 x 5,5 x 4,5 in).
Weitere Werke aus der Sammlung Dr. Theo Maier-Mohr werden in unserem Evening Sale am Freitag, 7. Juni 2024 und in unserem Modern Art Day Sale am Samstag, 8. Juni 2024 angeboten – siehe Sonderkatalog „Eine private Sammlung – Dr. Theo Maier-Mohr”.

• 1969 entstehen erste Entwürfe sowie die Maquette für das 1971/72 in großem Format realisierte Werk "Sheep Piece".
• Moore entwirft eine aus zwei unterschiedlichen, sich berührenden Teilen bestehende Skulptur, die in ihrer Verbindung aus passiver kleinerer und aktiv-aufbäumender größerer Form die in Moores Schaffen so allgegenwärtige Mutter-Kind-Thematik aufgreift.
• Aus seinem sog. "Maquette Studio", seinem Atelier für Modelle und Entwürfe, schaut Moore auf eine Schafweide, auf der das monumentale "Sheep Piece" später platziert wird, und beginnt um 1971/72 eine umfassende Reihe an Zeichnungen von Schafen.
• Ein weiteres Exemplar dieser Maquette befindet sich im Spencer Museum of Art der University of Kansas
.

Das Werk ist bei der Henry Moore Foundation, Hertfordshire, unter der Nummer LH 625 verzeichnet.

PROVENIENZ: Sammlung Jane Wade Lombard und Lee Lombard, New York.
Privatsammlung Deutschland.
Sammlung Dr. Theo Maier-Mohr (2004 vom Vorgenannten erworben).
Seitdem in Familienbesitz.

LITERATUR: Alan Bowness, Henry Moore. Sculpture and Drawings, Bd. 4 (1964-1973), London 1977, WVZ-Nr. 625 (m. SW-Abb., anderes Exemplar).
- -
Ketterer Kunst, München, 290. Auktion, Kunst des XX. Jahrhunderts, 14.5.2004, Los 274 (m. Abb.).

"I'll produce several maquettes, not much bigger than one's hand, certainly small enough to hold in one's hand [..] and you have a complete grasp of their shape from all around the whole time."
Henry Moore, in: Philip James, Henry Moore on Sculpture, London 1966.

"Wenn das Stadium der Maquette erreicht ist und ich die Skulptur in die Hand nehmen kann, entscheide ich häufig, ob ich die Plastik lebensgroß, überlebensgroß oder unterlebensgroß machen werde, das heißt, ich bestimme ihre wirkliche 'körperliche‘ Größe.“
Henry Moore, zit. nach: Ausst.-Kat. Henry Moore. Ursprung und Vollendung, München 1996, S. 31.

Aufrufzeit: 07.06.2024 - ca. 13.35 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Henry Moore "Maquette for Sheep Piece"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.