Auktion: 553 / Contemporary Day Sale am 07.06.2024 in München Lot 211


211
Callum Innes
Untitled Lamp Black No. 2, 2013.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 18.000 - 24.000
+
Untitled Lamp Black No. 2. 2013.
Öl auf Leinwand.
Verso signiert, monogrammiert, datiert, bezeichnet mit "CI 32 13" sowie mit den Maßangaben und einem Richtungspfeil versehen, zusätzlich auf einem Etikett erneut signiert und typografisch signiert sowie datiert. 82 x 80 cm (32,2 x 31,4 in). [AW].

• Innes spielt auf der Leinwand mit dem Prozess des Addierens und Subtrahierens, dem Entstehen und Vergehen.
• Neben Marina Abramovic, Robert Mapplethorpe und Candida Höfer wird Innes von der renommierten Sean Kelly Gallery, New York, vertreten.
• Werke des schottischen Künstlers befinden sich weltweit in anerkannten Museen, u. a. in der Tate London, im Solomon R. Guggenheim Museum, New York, in der National Gallery of Australia, Canberra, sowie im Centre Pompidou, Paris
.

PROVENIENZ: Sean Kelly Gallery, New York (verso mit einem Galerieetikett).
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen.

Aufrufzeit: 07.06.2024 - ca. 16.00 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Callum Innes "Untitled Lamp Black No. 2"
Dieses Objekt wird regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.