Auktion: 550 / Evening Sale am 07.06.2024 in München Lot 48


48
Allen Jones
Female Spear, 1965.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 150.000 - 250.000
+
Female Spear. 1965.
Öl auf Leinwand.
Verso am oberen Rand auf der umgeschlagenen Leinwand signiert. 213 x 91 cm (83,8 x 35,8 in).


• Aufreizende Frauenfigur eines der letzten noch lebenden Pop-Art Künstler - Allen Jones: der große Provokateur und Mitbegründer der britischen Pop-Art
Female Spear - der weibliche Speer als Symbol für Stärke und Entschlossenheit.
• Großformatiges Werk aus den gesuchten 60er Jahren.
• In der Entstehungszeit zweifache Teilnahme an der documenta in Kassel (1964 und 1968).
• Seit fast 60 Jahren in Privatbesitz: 1967 auf dem Ersten Kölner Kunstmarkt von der Galerie Hans Neuendorf erworben.
• Weitere Gemälde dieser frühen Schaffenszeit befinden sich in internationalen Museumssammlungen, wie der Tate Gallery, London, dem Moderna Museet, Stockholm, sowie dem Museum Ludwig, Köln
.

PROVENIENZ: Galerie Hans Neuendorf, Hamburg.
Privatsammlung Norddeutschland (1967 auf dem Ersten Kölner Kunstmarkt vom Vorgenannten erworben).

AUSSTELLUNG: Verein progressiver deutscher Kunsthändler. Ausstellung im Kölnischen Kunstverein, anlässlich des Ersten Kölner Kunstmarkts, 13.9.-18.10.1967, Beitrag der Galerie Neuendorf, Nr. 7.

Allen Jones, zit. nach: Spear's Magazin, online: www.spearswms.com

Aufrufzeit: 07.06.2024 - ca. 18.34 h +/- 20 Min.

Kaum ein anderer Künstler hat mit seinen provokanten Arbeiten so viele Schlagzeilen produziert und Kontroversen ausgelöst wie der britische Pop-Art-Künstler Allen Jones. Er selbst bezieht mittlerweile immer wieder Stellung zu seiner Kunst, bezeichnet sich selbst als Feminist und beschreibt seine Auseinandersetzung mit der Frauenfigur als eine Obsession: "I'm always asked, 'Why do you always paint the same subject? Why do you paint the figure? The female figure?' I love to paint and I'm interested in everything, but why this? That is what I'm stuck with, that is my obsession." (Allen Jones, zit. nach: Spear's Magazin, online: www.spearswms.com). Mit seinem kompromisslosen Schaffen hat er dabei nicht nur die Kunstwelt bis heute geprägt, sondern auch großen Einfluss auf Mode, Film, Grafikdesign und Musik ausgeübt. In seiner mehr als 50-jährigen Karriere ist ein umfangreiches Gesamtwerk entstanden, das neben seinen berühmt-berüchtigten Tisch-Skulpturen auch die Malerei, Aquarelle und Lithografien umfasst. Zahlreiche internationale Museen haben seine Arbeiten in ihre Sammlungen aufgenommen und auch prominente Privatsammler wie Elton John oder Gunter Sachs kauften seine Werke.

Der Künstler wird 1937 in der Hafenstadt Southampton geboren und wächst im Westen Londons auf. Neben Richard Hamilton, R. B. Kitaj und David Hockney zählt er zu den Mitbegründern der britischen Pop-Art und beteiligt sich 1956 an der heute legendären Ausstellung „This is to-
morrow“ in der Whitechapel Art Gallery in London. Erst einige Jahre später, von 1959 bis 1960, studiert er am Royal College of Art, das er jedoch bereits nach dem ersten Studienjahr wieder verlassen muss, und lebt in den 1960er Jahren für einige Zeit in New York. Hier wird er unter anderem auf amerikanische Fetisch-Magazine aufmerksam, die von diesem Zeitpunkt an sein Schaffen und sein künstlerisches Repertoire stark beeinflussen werden. Die Entstehung seiner Arbeit „Female Spear“ fällt in die Zeit zwischen seinem Amerika-Aufenthalt und der Rückkehr nach Europa. Allen Jones kreiert in dem Hochformat eine explizite, langgezogene Frauendarstellung, die Assoziationen zum titelgebenden Speer evoziert und Stärke und Entschlossenheit zu symbolisieren scheint.

Erworben wurde die hier angebotene Arbeit 1967 auf dem Ersten Kölner Kunstmarkt von der Galerie Hans Neuendorf, die in Hamburg bereits seit 1964 englische und amerikansiche Pop-Art-Künstler vertrat. Bis heute befand sich die Arbeit in norddeutschem Privatbesitz und wird nun erstmals auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten. [AR]




Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Allen Jones "Female Spear"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.