Auktion: 554 / Modern Art Day Sale am 08.06.2024 in München Lot 503.29

abbildung folgt


503.29
Lyonel Feininger
Railroad Workers, 1910.
Bleistiftzeichnung
Nachverkaufspreis: € 5.400
+
Railroad Workers. 1910.
Bleistiftzeichnung.
Links unten datiert "Tues Dec 13 '10". Auf leichtem Zeichenpapier (oben gelocht). 22 x 28 cm (8,6 x 11 in), Blattgröße.
2006 wurde das Blatt aus der Sammlung Achim Moeller zugunsten des "Lyonel Feininger Catalogue Raisonné Project" bei Christie's in London versteigert.

• Das Blatt befand sich in der bedeutenden Privatsammlung des Direktors des Kunstmuseums Moritzburg in Halle (Saale) Alois Jakob Schardt.
• Zeugnis der Begeisterung Lyonel Feiningers für alle Motive rund um das Thema Eisenbahn.
• Werke Lyonel Feiningers befinden sich in zahlreichen bedeutenden internationalen Sammlungen, u. a. im Museum of Modern Art, New York, im Centre Pompidou, Paris, im Städel Museum, Frankfurt a. Main, sowie im Sprengel Museum, Hannover
.

Achim Moeller, Direktor des Lyonel Feininger Project LLC, New York – Berlin, hat die Echtheit dieses Werkes, das im Archiv des Lyonel Feininger Project unter der Nummer 1871-09-05-23 registriert ist, bestätigt. Ein Zertifikat liegt der Arbeit bei.

PROVENIENZ: Alois Jakob Schardt, Halle/Berlin/Los Angeles (bis 1955).
Privatsammlung (durch Erbschaft vom Vorgenannten.
Achim Moeller Fine Art, New York (1985 vom Vorgenannten erworben).
Privatsammlung Italien (2006 Christie's).

AUSSTELLUNG: Lyonel Feininger, Opere dalle collezioni private italiane, MArt Museo d'Arte Moderna, Rovereto, 19.5.-29.7.2007, Kat.-Nr. 4.7 (Abb. S. 147).

LITERATUR: Florens Deuchler, Lyonel Feininger. Sein Weg zum Bauhaus-Meister, Leipzig 1996, S. 52 (m. Abb.), 228.
Christie's, London, Auktion 9.2.2006, Impressionist and modern works on paper, Los 637 (m. Abb.).
Opere dalle collezioni private italiane, Ausst.-Kat. MArt Museo d'Arte Moderna, Rovereto 2007, Kat.-Nr. 4.7 (Abb. S. 147).





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Lyonel Feininger "Railroad Workers"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.