Auktion: 554 / Modern Art Day Sale am 08.06.2024 in München Lot 503.36

abbildung folgt


503.36
Karl Schmidt-Rottluff
Parkmotiv aus Dangast, 1910.
Holzschnitt
Nachverkaufspreis: € 5.000
+
Parkmotiv aus Dangast. 1910.
Holzschnitt.
Links unten bezeichnet "1/1 gedruckt am 28.8.94 von Gunter Ullrich". Unikat, postumer Druck. Auf dickem Japanpapier. 17 x 11 cm (6,6 x 4,3 in). Papier: 41 x 26 cm (16,1 x 10,2 in).
[EH].

• Im besonderen Format der 1910 auf Dangast entstandenen Holzschnitte.
• Gehört zu der motivgleichen Werkgruppe, die in dem Gemälde "Parkweg" (1910, Öl auf Leinwand, Bayerische Staatsgemälde Sammlung, München) gipfelt
.

PROVENIENZ: Sammlung Hermann Gerlinger, Würzburg (mit dem Sammlerstempel, Lugt 6032).

AUSSTELLUNG: Schleswig-Holsteinisches Landesmuseum, Schloss Gottorf, Schleswig (Dauerleihgabe aus der Sammlung Hermann Gerlinger, 1995-2001).
Kunstmuseum Moritzburg, Halle an der Saale (Dauerleihgabe aus der Sammlung Hermann Gerlinger, 2001-2017).
Buchheim Museum, Bernried (Dauerleihgabe aus der Sammlung Hermann Gerlinger, 2017-2022).

LITERATUR: Hermann Gerlinger, Ergänzungen zu den Werkkatalogen der Druckgraphik von Karl Schmidt-Rottluff, in: Heinz Spielmann (Hrsg.), Die Maler der Brücke. Sammlung Hermann Gerlinger, Stuttgart 1995, S. 36, WVZ-Nr. H 10-3 (m. SW-Abb.)
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Heinz Spielmann (Hrsg.), Die Maler der Brücke. Sammlung Hermann Gerlinger, Stuttgart 1995, S. 218, SHG-Nr. 288 (m. Abb.).
Hermann Gerlinger, Katja Schneider (Hrsg.), Die Maler der Brücke. Bestandskatalog Sammlung Hermann Gerlinger, Halle (Saale) 2005, S. 45, SHG-Nr. 66 (m. Abb.).

Auch wenn es sich bei diesem Blatt um einen postumen Druck des Aschaffenburger Künstlers und Druckers Gunter Ullrich handelt, ist es ein überaus interessantes Exemplar. Das Blatt gehört zu den nicht bei Schapire verzeichneten Blättern, die erst durch die Veröffentlichung der Ergänzungen zum Werkverzeichnis im Sammlungskatalog der Sammlung Hermann Gerlinger von 1995 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Der Holzstock zu dem Blatt ist zweiseitig bearbeitet und trägt auf der Gegenseite das Sujet "Blumenpflückende Frauen", das bei Schapire unter H 27 verzeichnet ist. Unser "Parkmotiv aus Dangast" ist sonst im Auktionshandel nicht nachweisbar.
Zum anderen zeigt das Blatt ein Motiv, welches Karl Schmidt-Rottluff auch als Lithografie (Schapire L 69) sowie als prächtiges Gemälde "Parkweg" von 1910 (Bayerische Staatsgemäldesammlung, München) festgehalten hat.




Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Karl Schmidt-Rottluff "Parkmotiv aus Dangast"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

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Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.