Auktion: 553 / Contemporary Day Sale am 07.06.2024 in München Lot 212.16


212.16
Bernhard Heiliger
Kontemplatives Objekt VIII, 1976.
Bronzeguss, poliert, Plexiglas
Nachverkaufspreis: € 4.000
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Kontemplatives Objekt VIII. 1976.
Bronzeguss, poliert, Plexiglas.
Eines von fünf bekannten Exemplaren. 42 x 22,2 x 16 cm (16,5 x 8,7 x 6,2 in). [AW].

• Reizvoller Kontrast an Form und Material.
• Bernhard Heiliger ist einer der einflussreichsten Erneuerer der deutschen Bildhauerkunst.
• Teilnahe 1956 an der Biennale in Venedig sowie 1955, 1959 und 1964 an der documenta in Kassel
.

Wir danken der Bernhard-Heiliger-Stiftung, Berlin, für die freundliche Auskunft.

PROVENIENZ: Privatsammlung Schleswig-Holstein.

LITERATUR: Marc Wellmann, Bernhard Heiliger 1915-1995. Monographie und Werkverzeichnis, Künzelsau 2005, WVZ-Nr. 425, S. 331 (m. Abb.).
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Siegfried Lanzmann, Lothar Romain, Bernhard Heiliger. Mit einem Werkverzeichnis von Gert Ladwig, Frankfurt a. Main 1989, Nr. 192.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Bernhard Heiliger "Kontemplatives Objekt VIII"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.