Lexikon
Vorbehalt
Der Vorbehalt (richtiger: Vorbehaltszuschlag) ist im Auktionswesen ein für den Käufer verbindlicher Zuschlag eines Loses (Lot, Nummer), der vorbehaltlich der Zustimmung eines Dritten erfolgt. In der Regel handelt es sich um Zuschläge unter dem Limitpreis, dem der Einlieferer erst zustimmen muss. In seltenen Fällen wir der Zuschlag unter dem Vorbehalt erteilt, dass das Kunstwerk einer noch abzuwartenden Prüfung auf Echtheit standhält bzw. Eigentumsverhältnisse zum Zeitpunkt der Versteigerung ungeklärt sind (siehe Versteigerungsbedingungen).
Der Vorbehalt (richtiger: Vorbehaltszuschlag) ist im Auktionswesen ein für den Käufer verbindlicher Zuschlag eines Loses (Lot, Nummer), der vorbehaltlich der Zustimmung eines Dritten erfolgt. In der Regel handelt es sich um Zuschläge unter dem Limitpreis, dem der Einlieferer erst zustimmen muss. In seltenen Fällen wir der Zuschlag unter dem Vorbehalt erteilt, dass das Kunstwerk einer noch abzuwartenden Prüfung auf Echtheit standhält bzw. Eigentumsverhältnisse zum Zeitpunkt der Versteigerung ungeklärt sind (siehe Versteigerungsbedingungen).
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