Lexikon
Freischwinger
Der sogenannte Freischwinger, ein hinterbeinloser Stuhl mit einer unter dem Gewicht des Sitzenden nachgebenden, freischwingenden Sitzfläche, zählt zu den wichtigsten Neuerungen im Möbeldesign des 20. Jahrhunderts. Am Beginn des Konzeptes steht der Kragstuhl, ein ebenfalls hinterbeinloser, aber starrer und in seiner Struktur unbeweglicher Stuhl.
1926 gilt als das Jahr der "Erfindung" des Kragstuhls, wenngleich freitragende und auch freischwingende Stühle anderer Art bereits im ausgehenden 19. und frühen 20. Jahrhundert erdacht worden waren. Der Durchbruch sollte jedoch auf sich warten lassen, selbst der (undokumentierte) Stahlrohrentwurf des Stuttgarters Gerhard Stüttgen von 1923 erregte noch keinerlei Aufmerksamkeit.
So kommt erst Mart Stam das Verdienst zu, als Erfinder des ersten Kragstuhls zu gelten. 1926 hatte der Niederländer für seine Frau einen hinterbeinlosen Stuhl aus Gasrohren entworfen, dessen Gerüst auf einer einzigen, durchgehenden Linie basierte. Diese Idee entwickelte er für die Stuttgarter Werkbundausstellung von 1927 weiter; der hinterbeinlose Kragstuhl fand so den Weg an die Öffentlichkeit. Ein Freischwinger war dieser Stuhl allerdings nicht: massive Eiseneinlagen stabilisierten das Gerüst und verhinderten jede Federung der Sitzfläche.
Erst Ludwig Mies van der Rohe erfand tatsächlich den ersten Freischwinger, den er ebenfalls 1927 auf der genannten Ausstellung präsentierte: Die durchlaufende Linie des Gerüstes ist nun geschwungen und ermöglicht eine sanfte Federung. Gefertigt wurde dieser erste Freischwinger durch die Firma Berliner Metallgewerbe Joseph Müller, ab 1931 durch die Metallwerkstätte Bamberg und ab 1932 durch den Möbelhersteller Thonet (MR 533).
Später entwickelte auch Marcel Breuer das Freischwingerprinzip weiter; seine Arbeiten aus Stahlrohr wurden sowohl von Thonet als auch von der Firma Standard Möbel produziert.
Standard Möbel wurde zu jener Zeit von Anton Lorenz geleitet, einem findigen Geschäftsmann, der den Erfolg des Freischwingers vorhergesehen hatte und sich die Rechte sichern wollte. Lorenz erwarb, nachdem Mies van der Rohe sich einer Zusammenarbeit verweigert hatte, die Rechte an Mart Stams Freischwinger und gründete seine eigene Firma "DESTA" (Deutsche Stahlmöbel). Es folgte zwischen 1929 und 1932 ein ebenso langwieriger wie beispielloser Rechtsstreit, der damit endete, dass Mart Stam die Urheberrechte am kubischen Kragstuhl zugesprochen wurden. Anton Lorenz hatte somit die alleinigen Produktions- und Vertriebsrechte inne und war ein gemachter Mann.
Auch Mies van der Rohe war hinsichtlich des Freischwingers ab 1936 in einen Rechtsstreit verwickelt. Es gelang ihm, das Patent auf die von ihm eingeführten technischen Neuerungen des Freischwingers - kaltgebogenes Stahlrohr, Federung und diverse formale Eigenheiten - zu behalten.
Trotz der heiß umkämpften Rechte entstanden bald in ganz Europa und sogar in Japan Nachahmungen des Freischwingers, die - außerhalb Deutschlands - mit geringen formalen Änderungen das Urheberrecht umschifften. Hinzu kamen eigenständige Neuinterpretationen wie der vorderbeinlose Freischwinger, Gerrit Rietvelds "Zig-Zag-Stuhl" oder Hugo Härings organisch geschwungene Varianten.
Freischwinger und Kragstuhl, seit 80 Jahren allgegenwärtig, rechnen somit nicht nur zu den großen Leistungen modernen Möbeldesigns, sondern ebenso zu den außergewöhnlichsten Fällen der Rechtsgeschichte.
Vgl.: Kragstuhlsammlung, Jean-Prouvé-Archiv, Urmodelle der Moderne, Kat. Mus. Stuhlmuseum Burg Beverungen, 2., überarb. und erg. Aufl., Köln 1998.
Der sogenannte Freischwinger, ein hinterbeinloser Stuhl mit einer unter dem Gewicht des Sitzenden nachgebenden, freischwingenden Sitzfläche, zählt zu den wichtigsten Neuerungen im Möbeldesign des 20. Jahrhunderts. Am Beginn des Konzeptes steht der Kragstuhl, ein ebenfalls hinterbeinloser, aber starrer und in seiner Struktur unbeweglicher Stuhl.
1926 gilt als das Jahr der "Erfindung" des Kragstuhls, wenngleich freitragende und auch freischwingende Stühle anderer Art bereits im ausgehenden 19. und frühen 20. Jahrhundert erdacht worden waren. Der Durchbruch sollte jedoch auf sich warten lassen, selbst der (undokumentierte) Stahlrohrentwurf des Stuttgarters Gerhard Stüttgen von 1923 erregte noch keinerlei Aufmerksamkeit.
So kommt erst Mart Stam das Verdienst zu, als Erfinder des ersten Kragstuhls zu gelten. 1926 hatte der Niederländer für seine Frau einen hinterbeinlosen Stuhl aus Gasrohren entworfen, dessen Gerüst auf einer einzigen, durchgehenden Linie basierte. Diese Idee entwickelte er für die Stuttgarter Werkbundausstellung von 1927 weiter; der hinterbeinlose Kragstuhl fand so den Weg an die Öffentlichkeit. Ein Freischwinger war dieser Stuhl allerdings nicht: massive Eiseneinlagen stabilisierten das Gerüst und verhinderten jede Federung der Sitzfläche.
Erst Ludwig Mies van der Rohe erfand tatsächlich den ersten Freischwinger, den er ebenfalls 1927 auf der genannten Ausstellung präsentierte: Die durchlaufende Linie des Gerüstes ist nun geschwungen und ermöglicht eine sanfte Federung. Gefertigt wurde dieser erste Freischwinger durch die Firma Berliner Metallgewerbe Joseph Müller, ab 1931 durch die Metallwerkstätte Bamberg und ab 1932 durch den Möbelhersteller Thonet (MR 533).
Später entwickelte auch Marcel Breuer das Freischwingerprinzip weiter; seine Arbeiten aus Stahlrohr wurden sowohl von Thonet als auch von der Firma Standard Möbel produziert.
Standard Möbel wurde zu jener Zeit von Anton Lorenz geleitet, einem findigen Geschäftsmann, der den Erfolg des Freischwingers vorhergesehen hatte und sich die Rechte sichern wollte. Lorenz erwarb, nachdem Mies van der Rohe sich einer Zusammenarbeit verweigert hatte, die Rechte an Mart Stams Freischwinger und gründete seine eigene Firma "DESTA" (Deutsche Stahlmöbel). Es folgte zwischen 1929 und 1932 ein ebenso langwieriger wie beispielloser Rechtsstreit, der damit endete, dass Mart Stam die Urheberrechte am kubischen Kragstuhl zugesprochen wurden. Anton Lorenz hatte somit die alleinigen Produktions- und Vertriebsrechte inne und war ein gemachter Mann.
Auch Mies van der Rohe war hinsichtlich des Freischwingers ab 1936 in einen Rechtsstreit verwickelt. Es gelang ihm, das Patent auf die von ihm eingeführten technischen Neuerungen des Freischwingers - kaltgebogenes Stahlrohr, Federung und diverse formale Eigenheiten - zu behalten.
Trotz der heiß umkämpften Rechte entstanden bald in ganz Europa und sogar in Japan Nachahmungen des Freischwingers, die - außerhalb Deutschlands - mit geringen formalen Änderungen das Urheberrecht umschifften. Hinzu kamen eigenständige Neuinterpretationen wie der vorderbeinlose Freischwinger, Gerrit Rietvelds "Zig-Zag-Stuhl" oder Hugo Härings organisch geschwungene Varianten.
Freischwinger und Kragstuhl, seit 80 Jahren allgegenwärtig, rechnen somit nicht nur zu den großen Leistungen modernen Möbeldesigns, sondern ebenso zu den außergewöhnlichsten Fällen der Rechtsgeschichte.
Vgl.: Kragstuhlsammlung, Jean-Prouvé-Archiv, Urmodelle der Moderne, Kat. Mus. Stuhlmuseum Burg Beverungen, 2., überarb. und erg. Aufl., Köln 1998.
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