Lexikon
Autograph

Der Begriff Autograph stammt aus dem Griechischen ("autographos" = eigenhändig geschrieben) und bezeichnet eine Handschrift oder Urschrift, die der Verfasser selbst geschrieben hat. Im Allgemeinen versteht man unter Autographen eigenhändig verfasste Schriftstücke wie Briefe, Karten, Urkunden und Manuskripte. Darüber hinaus kann aber auch ein nicht eigenhändig geschriebener Text als Autograph bezeichnet werden, wenn er eigenhändige Zusätze enthält oder der Name des Verfassers eigenhändig vermerkt ist. Also gehören auch Bücher mit handschriftlichen Eintragungen, Verbesserungen oder Widmungen zu den Autographen. Seit der Antike ist aus wissenschaftlichen und bibliophilen Gründen das Sammeln von Autographen verbreitet gewesen, ebenso das Handeln mit Autographen berühmter Persönlichkeiten. Da der Autograph - im Gegensatz zum Autogramm als bloße Gefälligkeitssignatur - auch Inhalte transportiert und als historisches Dokument gelten kann, variiert seine Bedeutung und sein Wert durch die Bedeutsamkeit der Mitteilung bzw. der schreibenden oder angeschriebenen Persönlichkeit, ferner durch sein Alter, die Seltenheit, äußere Gestaltung, Erhaltung und durch den Zeitgeschmack.