192
Andy Warhol
Beethoven, 1987.
Farbserigrafie
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
Beethoven. 1987.
Farbserigrafie.
Vgl. Feldman/Schellmann/Defendi II. 390-393. Verso mit dem Zertifikatstempel des Andy Warhol Estate, dort von fremder Hand nummeriert und von Drucker und Nachlassverwalter signiert. Eines von 60 Exemplaren. Auf dünnem Karton. 101,6 x 101,6 cm (40 x 40 in), fast blattgroß.
Gedruckt von Rupert Jasen Smith, New York (mit dem Trockenstempel). Herausgegeben von Hermann Wünsche, Bonn. [EH].
• Kurz vor dem Tod Andy Warhols entstanden.
• Mit Beethoven porträtiert Andy Warhol einmalig eine Ikone der klassischen Musik.
• Warhols auffällige und plakative Schöpfungen sind der Inbegriff der amerikanischen Pop-Art.
PROVENIENZ: Galerie in der Opernpassage, Köln.
Privatsammlung Hessen (1990 beim Vorgenannten erworben).
Aufrufzeit: 08.12.2023 - ca. 15.02 h +/- 20 Min.
Farbserigrafie.
Vgl. Feldman/Schellmann/Defendi II. 390-393. Verso mit dem Zertifikatstempel des Andy Warhol Estate, dort von fremder Hand nummeriert und von Drucker und Nachlassverwalter signiert. Eines von 60 Exemplaren. Auf dünnem Karton. 101,6 x 101,6 cm (40 x 40 in), fast blattgroß.
Gedruckt von Rupert Jasen Smith, New York (mit dem Trockenstempel). Herausgegeben von Hermann Wünsche, Bonn. [EH].
• Kurz vor dem Tod Andy Warhols entstanden.
• Mit Beethoven porträtiert Andy Warhol einmalig eine Ikone der klassischen Musik.
• Warhols auffällige und plakative Schöpfungen sind der Inbegriff der amerikanischen Pop-Art.
PROVENIENZ: Galerie in der Opernpassage, Köln.
Privatsammlung Hessen (1990 beim Vorgenannten erworben).
Aufrufzeit: 08.12.2023 - ca. 15.02 h +/- 20 Min.
Für das Bildnis Beethovens bezieht sich Andy Warhol, kurz vor seinem Tod, auf das 1819 entstandene Gemälde "Beethoven mit dem Manuskript der Missa solemnis" (Beethoven-Haus, Bonn) von Joseph Karl Stieler. Dieses Porträt prägt weltweit die Vorstellung der Persönlichkeit des Meisters der klassischen Musik. Noch heute ist es hierzulande, aber auch in Brasilien oder Guatemala, nicht zuletzt durch Briefmarken zum 250. Geburtstag des Komponisten präsent. Es zeigt den berühmten deutschen Musiker beim Komponieren. Andy Warhol legt über das Konterfei die Notenfolge der ersten berühmten Takte der 1801 komponierten sogenannten Mondscheinsonate, Opus 27, No. 2. Es ist eines der bekanntesten klassischen Musikstücke und über den ganzen Globus hinweg bekannt. Damit folgte das Beethoven-Blatt Andy Warhols geradezu exemplarisch den Grundsätzen der Pop-Art: Warhol bedient sich eines allgemeinbekannten Motivs und überträgt es in den für sein Werk so typischen Gestaltungskanon. Ja, in dieser Farbserigrafie porträtiert Warhol nicht nur den Menschen, sondern auch sein musikalisches Werk.
Herausgeber des Blattes ist Helmut Wünsche, der auch rückseitig auf dem Zertifikatstempel neben Rupert Jason Smith (Drucker) und Fred Huges (Estate) unterschrieben hat. Der Galerist aus Königswinter südlich von Bonn war einer der deutschen Galeristen und Verleger Andy Warhols in Westdeutschland und hat mit dem Buch "Andy Warhol. Das Graphische Werk 1962-1980" einen ersten Werkkatalog der Druckgrafik Andy Warhols erstellt. Durch ihn hat Andy Warhol den Kölner Dom, Helmut Schmidt und das Gemälde Stielers von Ludwig van Beethoven kennengelernt.
Herausgeber des Blattes ist Helmut Wünsche, der auch rückseitig auf dem Zertifikatstempel neben Rupert Jason Smith (Drucker) und Fred Huges (Estate) unterschrieben hat. Der Galerist aus Königswinter südlich von Bonn war einer der deutschen Galeristen und Verleger Andy Warhols in Westdeutschland und hat mit dem Buch "Andy Warhol. Das Graphische Werk 1962-1980" einen ersten Werkkatalog der Druckgrafik Andy Warhols erstellt. Durch ihn hat Andy Warhol den Kölner Dom, Helmut Schmidt und das Gemälde Stielers von Ludwig van Beethoven kennengelernt.
192
Andy Warhol
Beethoven, 1987.
Farbserigrafie
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Andy Warhol "Beethoven"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
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Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
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Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
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Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
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Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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