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Yayoi Kusama
Flash Towards the 21st Century, 1988.
Acryl auf Leinwand
Schätzpreis: € 180.000 - 240.000
Flash Towards the 21st Century. 1988.
Acryl auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand signiert, datiert und auf Japanisch betitelt. 65 x 53 cm (25,5 x 20,8 in).
[AR].
• Geometrisch-reduzierte, pink flirrende Arbeit aus der für Yayoi Kusama so erfolgreichen Zeit Ende der 1980er-Jahre.
• Ihre Arbeiten von 1988 sind voller Zuversicht und leiten eine neue Schaffensphase ein.
• Im Entstehungsjahr schreibt sie in einer Art Manifest "[..] let us open a shining door to the new age, the 21st Century", der Titel unseres Werks nimmt hierauf Bezug.
• Yayoi Kusama ist eine feste Größe des gegenwärtigen Kunstgeschehens. Weltweit sind ihre Werke in bedeutenden Museen vertreten, darunter das Museum of Modern Art, New York, die Tate Modern, London, das National Museum of Modern Art, Tokio, das Stedelijk Museum, Amsterdam, sowie das Centre Pompidou, Paris.
• Schon zum zweiten Mal kooperiert die Künstlerin 2023 mit dem Modelabel Louis Vuitton für eine Kollektion mit ihren weltbekannten "Polka Dots".
Mit einem Echtheitszertifikat (in Kopie) vom Yayoi Kusama Studio, Japan, vom 17. August 2009.
PROVENIENZ: Privatsammlung Japan.
Privatsammlung Japan.
Privatsammlung Hongkong.
"With our inner glowing energy that captures the soul burning flashes, let us open a shining door to the new age, the 21st Century."
Yayoi Kusama, Beyound Obsession (sic!), 1988.
"From the point of view of one who creates, everything is a gamble, a leap into the unknown."
Yayoi Kusama, zit. nach: Kusama: Infinity, Dokumentarfilm, 2018.
Aufrufzeit: 09.06.2023 - ca. 18.10 h +/- 20 Min.
Acryl auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand signiert, datiert und auf Japanisch betitelt. 65 x 53 cm (25,5 x 20,8 in).
[AR].
• Geometrisch-reduzierte, pink flirrende Arbeit aus der für Yayoi Kusama so erfolgreichen Zeit Ende der 1980er-Jahre.
• Ihre Arbeiten von 1988 sind voller Zuversicht und leiten eine neue Schaffensphase ein.
• Im Entstehungsjahr schreibt sie in einer Art Manifest "[..] let us open a shining door to the new age, the 21st Century", der Titel unseres Werks nimmt hierauf Bezug.
• Yayoi Kusama ist eine feste Größe des gegenwärtigen Kunstgeschehens. Weltweit sind ihre Werke in bedeutenden Museen vertreten, darunter das Museum of Modern Art, New York, die Tate Modern, London, das National Museum of Modern Art, Tokio, das Stedelijk Museum, Amsterdam, sowie das Centre Pompidou, Paris.
• Schon zum zweiten Mal kooperiert die Künstlerin 2023 mit dem Modelabel Louis Vuitton für eine Kollektion mit ihren weltbekannten "Polka Dots".
Mit einem Echtheitszertifikat (in Kopie) vom Yayoi Kusama Studio, Japan, vom 17. August 2009.
PROVENIENZ: Privatsammlung Japan.
Privatsammlung Japan.
Privatsammlung Hongkong.
"With our inner glowing energy that captures the soul burning flashes, let us open a shining door to the new age, the 21st Century."
Yayoi Kusama, Beyound Obsession (sic!), 1988.
"From the point of view of one who creates, everything is a gamble, a leap into the unknown."
Yayoi Kusama, zit. nach: Kusama: Infinity, Dokumentarfilm, 2018.
Aufrufzeit: 09.06.2023 - ca. 18.10 h +/- 20 Min.
Wie so viele Künstlerinnen ihrer Generation musste sich die heute weltbekannte Japanerin Yayoi Kusama die Aufmerksamkeit in der männlich dominierten Kunstszene hart erarbeiten. Schon mit zehn Jahren beginnt sie, gegen den Widerstand ihrer Mutter, zu zeichnen und absolviert dann an der Kyoto School of Arts and Crafts eine Ausbildung in der traditionellen "Nihonga"-Malerei. Obwohl ihr in Japan nur wenig Aufmerksamkeit entgegengebracht wird, verfolgt sie weiterhin willensstark ihre Ziele. Im November 1955 schreibt sie in einem selbstbewussten Brief an die amerikanische Künstlerin Georgia O'Keeffe: "Will you please forgive me to interrupt you while you are very busy, and let me introduce myself to you? I am a Japanese female painter [..] I have been looking for the way to make friends with you for long time." (zit. nach: Doryun Chong, Mika Yoshitake (Hrsg.), Yayoi Kusama: 1945 to Now, London 2022, S. 321). Noch im Dezember desselben Jahres erhält sie eine Antwort von Georgia O'Keeffe, die ihr anbietet, ihre Werke in Galerien vorzuzeigen, und sie fortan in ihren Plänen unterstützt. Nur wenige Jahre später übersiedelt Yayoi Kusama selbst nach New York. Vor der Reise näht sie Geldscheine in ihre Kimonos ein, um in der Anfangszeit ihren Lebensunterhalt finanzieren zu können. In New York angekommen, entstehen ab 1959 die ersten "Infinity Nets", die unter anderem in ihrer ersten Einzelausstellung in der Brata Gallery zu sehen sind. Inspiriert sind diese ins Unendliche fortsetzbaren Muster und Strukturen von einem Flug über den Pazifik, auf dem Yayoi Kusama bei einem Blick aus dem Fenster von den unendlichen Weiten des Ozeans beeindruckt ist. Von Künstler-Kollegen und der Minimalismus Bewegung werden ihre Arbeiten begeistert aufgenommen. Donald Judd schreibt eine Rezension über ihre erste Ausstellung in New York und Frank Stella kauft für 75 US-Dollar ein schwarz-gelb gemustertes Werk.
Der große Erfolg bleibt ihr in dieser Zeit jedoch auch in Amerika noch verwehrt. Nach fast zwei Jahrzehnten kehrt sie in den beginnenden 1970er Jahren schließlich in ihre Heimat zurück. Sie betätigt sich als Schriftstellerin und weist sich selbst 1977 in das Tokioter Seiwa Hospital ein, eine Nervenheilanstalt. Um 1988 vollzieht sich in ihrem Leben und Schaffen jedoch eine sichtbare Veränderung. Nicht nur erlangt sie nach vielen Jahren endlich zunehmende öffentliche Aufmerksamkeit, wie etwa mit ihrer ersten Retrospektive im Kitakyushu Municipal Museum 1987 oder mit der Teilnahme an der Biennale in Venedig 1993. Auch ihre künstlerischen Arbeiten beginnen sich zu verändern. Überschwängliche Farben, spielerische Formenkonstellationen und kosmische Titel wie "Between Heaven and Earth" oder "The Return to Eternity" zeichnen ihr Schaffen von nun an aus. Zeitgleich mit der Entstehung der hier angebotenen Arbeit findet unter dem Titel "Beyound Obsession" eine weitere Ausstellung statt. In einer Art Manifest im Katalog der Ausstellung schreibt Yayoi Kusama: "In the previous history, the end of the century was always dark and filled with mental ill-ness, grotesqueness and fear of uncertainty. But that has all changed now. With our inner glowing energy that captures the soul burning flashes, let us open a shining door to the new age, the 21st Century." (Yayoi Kusama, Beyound Obsession (sic!), 1988). Die Arbeit "Flash towards the 21st Century" von 1988 mit seinem pink flirrenden Muster, das im hell-weißen Raum zu schweben scheint und über die Bildränder hinweg fortgeführt werden könnte, lässt diesen positiv gestimmten Ton deutlich erkennen. Bis heute strebt die Künstlerin mit ihren Werken nach der visuellen Darstellung von Unendlichkeit, in abgewandelten Formen und Farben, aber immer mit einem ungebrochenen Streben nach dem scheinbar Unerreichbaren. Fast mutet die Arbeit von 1988 wie eine Vorahnung an, denn heute zählt Yayoi Kusama zu einer der bekanntesten Künstlerinnen weltweit, die mit ihrer Beharrlichkeit und ihrem mehr als acht Jahrzehnte umfassenden Gesamtwerk die Kunstwelt erobert und für sich selbst die leuchtende Tür zum 21. Jahrhundert geöffnet hat. [AR]
Der große Erfolg bleibt ihr in dieser Zeit jedoch auch in Amerika noch verwehrt. Nach fast zwei Jahrzehnten kehrt sie in den beginnenden 1970er Jahren schließlich in ihre Heimat zurück. Sie betätigt sich als Schriftstellerin und weist sich selbst 1977 in das Tokioter Seiwa Hospital ein, eine Nervenheilanstalt. Um 1988 vollzieht sich in ihrem Leben und Schaffen jedoch eine sichtbare Veränderung. Nicht nur erlangt sie nach vielen Jahren endlich zunehmende öffentliche Aufmerksamkeit, wie etwa mit ihrer ersten Retrospektive im Kitakyushu Municipal Museum 1987 oder mit der Teilnahme an der Biennale in Venedig 1993. Auch ihre künstlerischen Arbeiten beginnen sich zu verändern. Überschwängliche Farben, spielerische Formenkonstellationen und kosmische Titel wie "Between Heaven and Earth" oder "The Return to Eternity" zeichnen ihr Schaffen von nun an aus. Zeitgleich mit der Entstehung der hier angebotenen Arbeit findet unter dem Titel "Beyound Obsession" eine weitere Ausstellung statt. In einer Art Manifest im Katalog der Ausstellung schreibt Yayoi Kusama: "In the previous history, the end of the century was always dark and filled with mental ill-ness, grotesqueness and fear of uncertainty. But that has all changed now. With our inner glowing energy that captures the soul burning flashes, let us open a shining door to the new age, the 21st Century." (Yayoi Kusama, Beyound Obsession (sic!), 1988). Die Arbeit "Flash towards the 21st Century" von 1988 mit seinem pink flirrenden Muster, das im hell-weißen Raum zu schweben scheint und über die Bildränder hinweg fortgeführt werden könnte, lässt diesen positiv gestimmten Ton deutlich erkennen. Bis heute strebt die Künstlerin mit ihren Werken nach der visuellen Darstellung von Unendlichkeit, in abgewandelten Formen und Farben, aber immer mit einem ungebrochenen Streben nach dem scheinbar Unerreichbaren. Fast mutet die Arbeit von 1988 wie eine Vorahnung an, denn heute zählt Yayoi Kusama zu einer der bekanntesten Künstlerinnen weltweit, die mit ihrer Beharrlichkeit und ihrem mehr als acht Jahrzehnte umfassenden Gesamtwerk die Kunstwelt erobert und für sich selbst die leuchtende Tür zum 21. Jahrhundert geöffnet hat. [AR]
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Yayoi Kusama
Flash Towards the 21st Century, 1988.
Acryl auf Leinwand
Schätzpreis: € 180.000 - 240.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Yayoi Kusama "Flash Towards the 21st Century"
Dieses Objekt wird differenzbesteuert, zuzüglich einer Einfuhrumsatzabgabe in Höhe von 7 % (Ersparnis von etwa 5 % im Vergleich zur Regelbesteuerung) oder regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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