118
Marino Marini
Giocoliere, 1951.
Tempera über Tuschfeder
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
Giocoliere. 1951.
Tempera über Tuschfeder.
Rechts unten signiert und datiert. Verso signiert, datiert und betitelt. Auf festem, chamoisfarbenem Papier. 45 x 34,5 cm (17,7 x 13,5 in), Blattgröße. [JS].
• Die Darstellung des Pferdes ist der berühmteste Motivkomplex in Marinis Schaffen.
• Marinis zeichnerische Meisterschaft zeigt sich besonders schön in der Kombination aus klarer Tuschekontur und sanft nuancierter Farbigkeit.
• Marinis Reiterbilder sind ausdrucksstarke Sinnbilder der fragilen Balance unseres menschlichen Daseins.
• Arbeiten Marino Marinis befinden sich in zahlreichen bedeutenden internationalen Sammlungen, u. a. in der Galleria d'Arte Moderna, Mailand, im Peggy Guggenheim Museum, Venedig, in der Tate Modern, London, und der National Gallery of Art, Washington.
Mit einer Fotoexpertise der Fondazione Marino Marini, Pistoia, vom 19. Mai 2022. Die Arbeit ist unter der Nummer 903 im Werkarchiv des Künstlers registriert.
PROVENIENZ: Privatsammlung Italien.
"Pferd und Reiter müssen eine starke Anziehungskraft auf Marini gehabt haben, denn sie dominieren in seinem Werk. [..] Abgesehen von seinem symbolischen Stellenwert spricht das Pferd den Künstler durch manche Eigenschaften an: durch die Erscheinung, das Spiel der Muskeln, die Anmut der Bewegung, und letztlich durch die Furcht, die es hervorruft, wenn es zornig erregt oder in Panik versetzt ist. Das Pferd ist Gegenstand vortrefflicher Kunstwerke, angefangen bei den Höhlenmalereien aus dem Paläolithikum [..]. Wenn Marini das Pferd als sein Hauptthema wählt, so zeigt er damit eine Vorliebe, die so alt ist wie die Kunst selbst."
Patrick Waldberg und G. di San Lazzaro, Marino Marini. Leben und Werk, Frankfurt 1971, S. 12.
Aufrufzeit: 09.06.2023 - ca. 13.24 h +/- 20 Min.
Tempera über Tuschfeder.
Rechts unten signiert und datiert. Verso signiert, datiert und betitelt. Auf festem, chamoisfarbenem Papier. 45 x 34,5 cm (17,7 x 13,5 in), Blattgröße. [JS].
• Die Darstellung des Pferdes ist der berühmteste Motivkomplex in Marinis Schaffen.
• Marinis zeichnerische Meisterschaft zeigt sich besonders schön in der Kombination aus klarer Tuschekontur und sanft nuancierter Farbigkeit.
• Marinis Reiterbilder sind ausdrucksstarke Sinnbilder der fragilen Balance unseres menschlichen Daseins.
• Arbeiten Marino Marinis befinden sich in zahlreichen bedeutenden internationalen Sammlungen, u. a. in der Galleria d'Arte Moderna, Mailand, im Peggy Guggenheim Museum, Venedig, in der Tate Modern, London, und der National Gallery of Art, Washington.
Mit einer Fotoexpertise der Fondazione Marino Marini, Pistoia, vom 19. Mai 2022. Die Arbeit ist unter der Nummer 903 im Werkarchiv des Künstlers registriert.
PROVENIENZ: Privatsammlung Italien.
"Pferd und Reiter müssen eine starke Anziehungskraft auf Marini gehabt haben, denn sie dominieren in seinem Werk. [..] Abgesehen von seinem symbolischen Stellenwert spricht das Pferd den Künstler durch manche Eigenschaften an: durch die Erscheinung, das Spiel der Muskeln, die Anmut der Bewegung, und letztlich durch die Furcht, die es hervorruft, wenn es zornig erregt oder in Panik versetzt ist. Das Pferd ist Gegenstand vortrefflicher Kunstwerke, angefangen bei den Höhlenmalereien aus dem Paläolithikum [..]. Wenn Marini das Pferd als sein Hauptthema wählt, so zeigt er damit eine Vorliebe, die so alt ist wie die Kunst selbst."
Patrick Waldberg und G. di San Lazzaro, Marino Marini. Leben und Werk, Frankfurt 1971, S. 12.
Aufrufzeit: 09.06.2023 - ca. 13.24 h +/- 20 Min.
Marino Marinis Werk ist gekennzeichnet von drei immer wiederkehrenden Motivkomplexen, wobei neben den weiblichen Akten in Gestalt der Pomona und den Akrobaten oder Tänzern das Motiv des Pferdes sicherlich das berühmteste ist. In unserer kraftvollen, farblich nuanciert ausgearbeiteten Komposition ist diese berühmte Motivik Marinis in besonderer zeichnerischer Schärfe umgesetzt. Jedoch ist es nicht die Erhabenheit des Reiters, wie sie seit der Antike im siegreichen Reiterstandbild berühmter Herrscher überliefert ist, die Marini reizt, vielmehr interessiert ihn die Einheit von Perd und Reiter auch aufgrund ihrer brüchigen Balance, der ihr stets innewohnenden Gefahr des Scheiterns. Freihändig und ohne Sattel balanciert der Reiter auf dem Rücken des sich mit erhobenem Hals und geöffnetem Maul voller Anspannung leicht nach hinten neigenden Pferdekörper: Er ist kein siegreicher Herrscher, sondern vielmehr ein Akrobat, der um Balance und Kontrolle ringt. Der vom Sturz bedrohte Reiter ist in Marinis Schaffen also stets auch ein Sinnbild der fragilen Stabilität unseres menschlichen Daseins. Marini selbst hat sich dazu in den 1950er Jahren folgendermaßen geäußert: "Was mich betrifft, so habe ich nicht mehr die Absicht, den Sieg eines Helden zu feiern. Ich möchte etwas Tragisches ausdrücken, eine Art Menschheitsdämmerung, eher eine Niederlage als einen Sieg." (zit. nach: Kritisches Lexikon der Gegenwartskunst, München 2002, S. 10). [JS]
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Marino Marini
Giocoliere, 1951.
Tempera über Tuschfeder
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Marino Marini "Giocoliere"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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