268
Arnulf Rainer
Ohne Titel, Um 1961/62.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 60.000 - 80.000
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268
Arnulf Rainer
Ohne Titel, Um 1961/62.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 60.000 - 80.000
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Arnulf Rainer
1929 - 2025

Ohne Titel. Um 1961/62.
Öl auf Leinwand.
Rechts unten mehrfach signiert. 33,5 x 114,5 cm (13,1 x 45 in).
[AR].

• Vielschichtige, frühe Übermalung des so bedeutenden, im Dezember 2025 verstorbenen österreichischen Künstlers.
• Die Technik gilt als zentrales Prinzip seines Schaffens und als wesentlicher Beitrag zur Kunst der Nachkriegsmoderne.
• Schicht um Schicht: Selbst seine eigene Signatur übermalt er hier mehrfach und offenbart dabei den oft jahrelangen Entstehungsprozess.
• Werke des Künstlers befinden sich in internationalen Museumssammlungen wie dem Museum of Modern Art, New York, der Albertina, Wien, oder dem Centre Pompidou, Paris.
• Seit 35 Jahren Teil einer bedeutenden Berliner Privatsammlung
.

PROVENIENZ: Privatsammlung Berlin (seit 1991, Grisebach).

LITERATUR: Grisebach, Berlin, 18. Auktion, 31.5.1991, Los 77 (m. Farbabb.).

"Bilder sind nicht das Leben, sondern eine Komprimierung des Lebens."
Arnulf Rainer, o. J.
"Ich wollte nie zerstören, sondern vervollkommnen."
Arnulf Rainer, 1973.
"Erst jahrelange Arbeit an einem Werk löscht alle billigen oder kostbaren Effekte."
Arnulf Rainer, 1973.
"die faszination, die von rainers werk auf mich ausgeht, hat mich mein ganzes leben begleitet und bestimmt, kaum hat mich ein anderer zeitgenössischer künstler dermassen beeindruckt. [..] ich halte rainer für einen der wesentlichsten künstler unserer gegenwart"
Hermann Nitsch über Arnulf Rainer.
Alle Zitate: C. Aigner, J. Gachnang, H. Zambo (Hrsg.), Arnulf Rainer, abgrundtiefe - perspektiefe. Retrospektive 1947-1997, Wien/München 1997, S. 7, 84, 13-22.

Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 16.44 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Arnulf Rainer "Ohne Titel"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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