356
Sigmar Polke
Der dritte Stand, 1995.
Farbserigrafie
Schätzpreis: € 2.000
Sigmar Polke
Der dritte Stand. Orig.-Farbserigrafie in Schwarz und Gelb. Signiert, datiert und numeriert. 1995. Auf Schoellershammer-Karton. 55 : 75 cm.
1 von 60 numerierten Exemplaren.
Durch einen Kopierer und die durch ihn entstandenen "Druckfehler" inspiriert sind die graphischen Ergebnisse dem Zufall unterworfen. Dadurch erhält die von rechts sich den am Tisch Sitzenden nähernde Figur eine so große Energie und Bewegung, als wäre sie in dem Moment in Aktion.
- ZUSTAND: Sauberes Exemplar unter Glas gerahmt. - PROVENIENZ: Galerie Jürgen Becker. - Seit 2005 in süddeutschem Privatbesitz.
LITERATUR: Becker/von der Osten 106.
1 of 60 numbered copies. - Original color serigraph in black and yellow. Signed, dated and numbered. 1995. On Schoellershammer cardboard. 55 : 75 cm. Clean copy framed under glass.
Der dritte Stand. Orig.-Farbserigrafie in Schwarz und Gelb. Signiert, datiert und numeriert. 1995. Auf Schoellershammer-Karton. 55 : 75 cm.
1 von 60 numerierten Exemplaren.
Durch einen Kopierer und die durch ihn entstandenen "Druckfehler" inspiriert sind die graphischen Ergebnisse dem Zufall unterworfen. Dadurch erhält die von rechts sich den am Tisch Sitzenden nähernde Figur eine so große Energie und Bewegung, als wäre sie in dem Moment in Aktion.
- ZUSTAND: Sauberes Exemplar unter Glas gerahmt. - PROVENIENZ: Galerie Jürgen Becker. - Seit 2005 in süddeutschem Privatbesitz.
LITERATUR: Becker/von der Osten 106.
1 of 60 numbered copies. - Original color serigraph in black and yellow. Signed, dated and numbered. 1995. On Schoellershammer cardboard. 55 : 75 cm. Clean copy framed under glass.
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Sigmar Polke
Der dritte Stand, 1995.
Farbserigrafie
Schätzpreis: € 2.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Sigmar Polke "Der dritte Stand"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 32 % Aufgeld
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 32 %, Teilbeträge über € 200.000 27 % Aufgeld
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 25 % Aufgeld zuzügl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 25%, Teilbeträge über € 200.000 20 % Aufgeld, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 32 % Aufgeld
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 32 %, Teilbeträge über € 200.000 27 % Aufgeld
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
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Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 25 % Aufgeld zuzügl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
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Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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