Rahmenbild
239
Anton Räderscheidt
Selbstportrait im Spiegel, 1928.
Gouache
Schätzpreis: € 15.000 - 20.000
Selbstportrait im Spiegel. 1928.
Gouache.
Rechts unten monogrammiert und datiert sowie mit einer späteren Widmung an seine zweite Ehefrau Gisèle Boucherie, geb. Ribreau, "Für Gisèle!". Dort signiert sowie datiert und bezeichnet "Köln, anno 1964". Auf bräunlichem Velin, auf Leinwand aufgezogen. 160,5 x 95,5 cm (63,1 x 37,5 in), Blattgröße. [CH].
• Nahezu lebensgroßes, ausdrucksstarkes und zugleich geheimnisvolles Selbstbildnis des Künstlers.
• In direkter Frontalansicht gibt sich der unbekleidete Künstler ganz und gar den Blicken der Betrachtenden preis.
• Mit einer persönlichen Widmung von 1964 an seine zweite Ehefrau Gisèle Boucherie, geb. Ribreau, die der Künstler in den späten 1940er Jahren in Paris kennenlernt, mit der er 1949 nach Köln zurückkehrt und die er 1963 schließlich heiratet.
• 1933 emigriert der Künstler, zahlreiche seiner Werke fallen dem Krieg und dem Bildersturm der Nationalsozialisten zum Opfer.
• Einige Werke des Künstlers sind heute Teil bedeutender musealer Sammlungen, darunter die Pinakothek der Moderne in München, das Museum Ludwig in Köln und das Städel Museum in Frankfurt am Main.
Die Arbeit wurde in das bisher unveröffentlichte Werkverzeichnis von Pascal Räderscheidt unter der Nummer 1928-001 aufgenommen.
PROVENIENZ: Nachlass des Künstlers.
Sammlung Schweiz.
AUSSTELLUNG: Anton Räderscheidt 1892-1970. Retrospektive, Josef-Haubrich-Kunsthalle, Köln, 14.6.-29.8.1993, S. 20, Kat.-Nr. 23 (m. Abb., S. 171).
LITERATUR: Günter Herzog, Anton Räderscheidt, Köln 1991, S. 26, 45 u. 155 (m. SW-Abb.).
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 15.12 h +/- 20 Min.
Gouache.
Rechts unten monogrammiert und datiert sowie mit einer späteren Widmung an seine zweite Ehefrau Gisèle Boucherie, geb. Ribreau, "Für Gisèle!". Dort signiert sowie datiert und bezeichnet "Köln, anno 1964". Auf bräunlichem Velin, auf Leinwand aufgezogen. 160,5 x 95,5 cm (63,1 x 37,5 in), Blattgröße. [CH].
• Nahezu lebensgroßes, ausdrucksstarkes und zugleich geheimnisvolles Selbstbildnis des Künstlers.
• In direkter Frontalansicht gibt sich der unbekleidete Künstler ganz und gar den Blicken der Betrachtenden preis.
• Mit einer persönlichen Widmung von 1964 an seine zweite Ehefrau Gisèle Boucherie, geb. Ribreau, die der Künstler in den späten 1940er Jahren in Paris kennenlernt, mit der er 1949 nach Köln zurückkehrt und die er 1963 schließlich heiratet.
• 1933 emigriert der Künstler, zahlreiche seiner Werke fallen dem Krieg und dem Bildersturm der Nationalsozialisten zum Opfer.
• Einige Werke des Künstlers sind heute Teil bedeutender musealer Sammlungen, darunter die Pinakothek der Moderne in München, das Museum Ludwig in Köln und das Städel Museum in Frankfurt am Main.
Die Arbeit wurde in das bisher unveröffentlichte Werkverzeichnis von Pascal Räderscheidt unter der Nummer 1928-001 aufgenommen.
PROVENIENZ: Nachlass des Künstlers.
Sammlung Schweiz.
AUSSTELLUNG: Anton Räderscheidt 1892-1970. Retrospektive, Josef-Haubrich-Kunsthalle, Köln, 14.6.-29.8.1993, S. 20, Kat.-Nr. 23 (m. Abb., S. 171).
LITERATUR: Günter Herzog, Anton Räderscheidt, Köln 1991, S. 26, 45 u. 155 (m. SW-Abb.).
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 15.12 h +/- 20 Min.
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Anton Räderscheidt
Selbstportrait im Spiegel, 1928.
Gouache
Schätzpreis: € 15.000 - 20.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Anton Räderscheidt "Selbstportrait im Spiegel"
Dieses Objekt wird differenzbesteuert, zuzüglich einer Einfuhrumsatzabgabe in Höhe von 7 % (Ersparnis von etwa 5 % im Vergleich zur Regelbesteuerung) oder regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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