Rahmenbild
208
Erich Heckel
Männerbildnis, 1919.
Farbholzschnitt
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
Männerbildnis. 1919.
Farbholzschnitt.
Signiert. Exemplar außerhalb der unnummerierten Auflage. Auf leicht strukturiertem Velin. 46 x 32,5 cm (18,1 x 12,7 in). Papier: 66,5 x 55 cm (26,1 x 21,6 in).
[EH].
• Das in seinem Œuvre wohl bedeutendste Selbstbildnis des Künstlers.
• Meilenstein in der farbigen Grafik des Expressionismus, mit monotypieartiger Ausarbeitung.
• Kontrastreicher Druck in Schwarz, Blau, Grün und Ocker mit fast malerischem Farbauftrag und Druckbild, durch das sich alle bislang bekannten Exemplare der drei Druckzustände voneinander unterscheiden lassen.
• 1963 auf dem Plakat für die umfassende Grafik-Ausstellung in der Staatsgalerie Stuttgart anlässlich Heckels 80. Geburtstag und 2015 Coverbild für die Ausstellung "Max Kaus – Erich Heckel. Eine Künstlerfreundschaft" im Brücke-Museum Berlin.
• Weitere Exemplare dieses Druckzustands befinden sich u. a. in Museumsbesitz, bspw. im Saarlandmuseum Saarbrücken und in der Staatsgalerie Stuttgart.
PROVENIENZ: Olbricht Collection, Essen/Berlin (2000 erworben).
LITERATUR: Renate Ebner, Andreas Gabelmann, Erich Heckel. Werkverzeichnis der Druckgraphik, Bd. 2 (1914-1968), München 2021, WVZ-Nr. 739 H III A (von B), S. 104f.
Annemarie und Wolf-Dieter Dube, Erich Heckel. Das graphische Werk, Bd. 1: Holzschnitte, New York 1964, WVZ-Nr. 318 III A (von B).
- -
Galerie Kornfeld & Cie, Bern, Kunst des 19. und 20. Jahrhunderts, 23.6.2000, Los 50 (m. Abb.).
"Der Holzschnittkopf ist ein 2 Plattendruck, zuerst schwarz, dann die 2. Platte, die mit dem Pinsel zweifarbig angestrichen ist."
Erich Heckel über den Druckvorgang zu diesem Holzschnitt, in einem Brief an Gustav Schiefler vom 17. Januar 1920.
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 14.30 h +/- 20 Min.
Farbholzschnitt.
Signiert. Exemplar außerhalb der unnummerierten Auflage. Auf leicht strukturiertem Velin. 46 x 32,5 cm (18,1 x 12,7 in). Papier: 66,5 x 55 cm (26,1 x 21,6 in).
[EH].
• Das in seinem Œuvre wohl bedeutendste Selbstbildnis des Künstlers.
• Meilenstein in der farbigen Grafik des Expressionismus, mit monotypieartiger Ausarbeitung.
• Kontrastreicher Druck in Schwarz, Blau, Grün und Ocker mit fast malerischem Farbauftrag und Druckbild, durch das sich alle bislang bekannten Exemplare der drei Druckzustände voneinander unterscheiden lassen.
• 1963 auf dem Plakat für die umfassende Grafik-Ausstellung in der Staatsgalerie Stuttgart anlässlich Heckels 80. Geburtstag und 2015 Coverbild für die Ausstellung "Max Kaus – Erich Heckel. Eine Künstlerfreundschaft" im Brücke-Museum Berlin.
• Weitere Exemplare dieses Druckzustands befinden sich u. a. in Museumsbesitz, bspw. im Saarlandmuseum Saarbrücken und in der Staatsgalerie Stuttgart.
PROVENIENZ: Olbricht Collection, Essen/Berlin (2000 erworben).
LITERATUR: Renate Ebner, Andreas Gabelmann, Erich Heckel. Werkverzeichnis der Druckgraphik, Bd. 2 (1914-1968), München 2021, WVZ-Nr. 739 H III A (von B), S. 104f.
Annemarie und Wolf-Dieter Dube, Erich Heckel. Das graphische Werk, Bd. 1: Holzschnitte, New York 1964, WVZ-Nr. 318 III A (von B).
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Galerie Kornfeld & Cie, Bern, Kunst des 19. und 20. Jahrhunderts, 23.6.2000, Los 50 (m. Abb.).
"Der Holzschnittkopf ist ein 2 Plattendruck, zuerst schwarz, dann die 2. Platte, die mit dem Pinsel zweifarbig angestrichen ist."
Erich Heckel über den Druckvorgang zu diesem Holzschnitt, in einem Brief an Gustav Schiefler vom 17. Januar 1920.
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 14.30 h +/- 20 Min.
208
Erich Heckel
Männerbildnis, 1919.
Farbholzschnitt
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Erich Heckel "Männerbildnis"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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