Rahmenbild
241
Hermann Max Pechstein
Häuser in Hendaye, 1931.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
Häuser in Hendaye. 1931.
Öl auf Leinwand.
Rechts unten monogrammiert und datiert. Verso auf dem Keilrahmen nachträglich bezeichnet "HMPechstein / Berlin-Grunewald / Warmbrunnerstr. 20" sowie von fremder Hand bezeichnet "Häuser in Hendaye (Weisses Haus)". 80 x 100 cm (31,4 x 39,3 in).
[AR]
Bis Ende Juni 2024 zeigte das Museum Wiesbaden eine 160 Werke umfassende Retrospektive Max Pechsteins.
• 1931 reist Max Pechstein nach Südfrankreich und in die Pyrenäen, "eine Sehnsucht erfüllen", wie er selbst in einem Brief an Walter Minnich schreibt.
• Inspiriert von den Reiseeindrücken entsteht eine kleine Gruppe von Gemälden, darunter auch "Häuser in Hendaye".
• Menschenleere Szenerie in auffallend hellem, leuchtendem Kolorit – in dieser Klarheit und Reinheit äußerst seltene Farbpalette im Schaffen des Künstlers.
• Noch im Entstehungsjahr in der umfangreichen Pechstein-Ausstellung in der Berliner Secession ausgestellt.
• Aus dem Nachlass Max Pechsteins, erstmals auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten.
PROVENIENZ: Nachlass des Künstlers.
Privatsammlung Deutschland.
Seitdem in Familienbesitz.
AUSSTELLUNG: Max Pechstein, Berliner Secession, 67. Ausstellung, 30.12.1931-Jan. 1932, Nr. 26 (hier unter dem Titel "Morgen in Hendaye").
LITERATUR: Aya Soika, Max Pechstein. Das Werkverzeichnis der Ölgemälde, Bd. 2: 1919-1954, München 2011, WVZ-Nr. 1931/5 (m. Farbabb.).
"Ich halte Ausschau nach einem Land, um äußerlich und innerlich zu gesunden, es ist die höchste Zeit, daß ich mich wieder einmal aus den deutschen Pfühlen hinausbegebe.. Also will ich diesmal eine Sehnsucht erfüllen, und wenn auch nur für 2 Monate nach Südfrankreich, an die spanische Grenze ins Baskenland fahren, nach Hendaye."
Max Pechstein in einem Brief an Walter Minnich, Mai 1931, zit. nach: Aya Soika, Max Pechstein. Das Werkverzeichnis der Ölgemälde, Bd. 2: 1919-1954, München 2011, S. 22.
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 15.14 h +/- 20 Min.
Öl auf Leinwand.
Rechts unten monogrammiert und datiert. Verso auf dem Keilrahmen nachträglich bezeichnet "HMPechstein / Berlin-Grunewald / Warmbrunnerstr. 20" sowie von fremder Hand bezeichnet "Häuser in Hendaye (Weisses Haus)". 80 x 100 cm (31,4 x 39,3 in).
[AR]
Bis Ende Juni 2024 zeigte das Museum Wiesbaden eine 160 Werke umfassende Retrospektive Max Pechsteins.
• 1931 reist Max Pechstein nach Südfrankreich und in die Pyrenäen, "eine Sehnsucht erfüllen", wie er selbst in einem Brief an Walter Minnich schreibt.
• Inspiriert von den Reiseeindrücken entsteht eine kleine Gruppe von Gemälden, darunter auch "Häuser in Hendaye".
• Menschenleere Szenerie in auffallend hellem, leuchtendem Kolorit – in dieser Klarheit und Reinheit äußerst seltene Farbpalette im Schaffen des Künstlers.
• Noch im Entstehungsjahr in der umfangreichen Pechstein-Ausstellung in der Berliner Secession ausgestellt.
• Aus dem Nachlass Max Pechsteins, erstmals auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten.
PROVENIENZ: Nachlass des Künstlers.
Privatsammlung Deutschland.
Seitdem in Familienbesitz.
AUSSTELLUNG: Max Pechstein, Berliner Secession, 67. Ausstellung, 30.12.1931-Jan. 1932, Nr. 26 (hier unter dem Titel "Morgen in Hendaye").
LITERATUR: Aya Soika, Max Pechstein. Das Werkverzeichnis der Ölgemälde, Bd. 2: 1919-1954, München 2011, WVZ-Nr. 1931/5 (m. Farbabb.).
"Ich halte Ausschau nach einem Land, um äußerlich und innerlich zu gesunden, es ist die höchste Zeit, daß ich mich wieder einmal aus den deutschen Pfühlen hinausbegebe.. Also will ich diesmal eine Sehnsucht erfüllen, und wenn auch nur für 2 Monate nach Südfrankreich, an die spanische Grenze ins Baskenland fahren, nach Hendaye."
Max Pechstein in einem Brief an Walter Minnich, Mai 1931, zit. nach: Aya Soika, Max Pechstein. Das Werkverzeichnis der Ölgemälde, Bd. 2: 1919-1954, München 2011, S. 22.
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 15.14 h +/- 20 Min.
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Hermann Max Pechstein
Häuser in Hendaye, 1931.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Hermann Max Pechstein "Häuser in Hendaye"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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