Rahmenbild
329
Fritz Winter
Spätsommer, 1960.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
Spätsommer. 1960.
Öl auf Leinwand.
Rechts unten signiert und datiert. Verso auf der Leinwand signiert, datiert sowie betitelt. 97 x 135,5 cm (38,1 x 53,3 in). [AW].
• Facettenreiche und expressive Darstellung mit ausgewählten Farbkontrasten.
• Winter erhebt das dichte Gewebe an unterschiedlichen Farbausdrücken zu einer synästhetischen Erfahrung.
• Seit seiner Beteiligung an der documenta I (1955) gilt er als einer der führenden Vertreter des deutschen Informel und der abstrakten Nachkriegsmoderne.
• Bereits seit den 1950er Jahren stellt Winter in den USA aus und ist dort u. a. in zwei Ausstellungen des Museum of Modern Art, New York, vertreten.
PROVENIENZ: Fritz-Winter-Stiftung, München (Inv.-Nr. 164).
Galerie Stangl, München.
Privatsammlung Süddeutschland (1990 vom Vorgenannten erworben).
AUSSTELLUNG: Fritz-Winter-Haus, Ahlen (verso auf dem Keilrahmen mit einem Ausstellungsetikett).
LITERATUR: Gabriele Lohberg, Fritz Winter. Leben und Werk mit Werkverzeichnis der Gemälde und einem Anhang der sonstigen Techniken, München 1986, WVZ-Nr. 2268 (m. Abb.).
Fritz Winter, zit. nach: Karl Ruhrberg, Die Malerei in Europa und Amerika 1945-1960, Köln 1992, S. 56.
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 16.23 h +/- 20 Min.
Öl auf Leinwand.
Rechts unten signiert und datiert. Verso auf der Leinwand signiert, datiert sowie betitelt. 97 x 135,5 cm (38,1 x 53,3 in). [AW].
• Facettenreiche und expressive Darstellung mit ausgewählten Farbkontrasten.
• Winter erhebt das dichte Gewebe an unterschiedlichen Farbausdrücken zu einer synästhetischen Erfahrung.
• Seit seiner Beteiligung an der documenta I (1955) gilt er als einer der führenden Vertreter des deutschen Informel und der abstrakten Nachkriegsmoderne.
• Bereits seit den 1950er Jahren stellt Winter in den USA aus und ist dort u. a. in zwei Ausstellungen des Museum of Modern Art, New York, vertreten.
PROVENIENZ: Fritz-Winter-Stiftung, München (Inv.-Nr. 164).
Galerie Stangl, München.
Privatsammlung Süddeutschland (1990 vom Vorgenannten erworben).
AUSSTELLUNG: Fritz-Winter-Haus, Ahlen (verso auf dem Keilrahmen mit einem Ausstellungsetikett).
LITERATUR: Gabriele Lohberg, Fritz Winter. Leben und Werk mit Werkverzeichnis der Gemälde und einem Anhang der sonstigen Techniken, München 1986, WVZ-Nr. 2268 (m. Abb.).
Fritz Winter, zit. nach: Karl Ruhrberg, Die Malerei in Europa und Amerika 1945-1960, Köln 1992, S. 56.
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 16.23 h +/- 20 Min.
329
Fritz Winter
Spätsommer, 1960.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Fritz Winter "Spätsommer"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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