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326
Arnulf Rainer
Schwarz auf Blau auf Weiß, 1957.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
Schwarz auf Blau auf Weiß. 1957.
Öl auf Leinwand.
Verso auf dem Keilrahmen zweifach signiert und datiert sowie betitelt. Verso auf der Leinwand schwach leserlich signiert. 58 x 42 cm (22,8 x 16,5 in). [AW].
• "Schwarz auf Blau auf Weiß" ist eine der frühen und für den Künstler so typischen wie großartigen Übermalungen der 1950er Jahre, in der die schwarze Monochromie nahezu die gesamte Bildfläche bedeckt.
• Durch die Materialität der Farbe, die Schicht für Schicht mit gestischen Pinselstrichen auf die Leinwand gesetzt ist, erschafft Arnulf Rainer eine geheimnisvolle Binnenstruktur.
• Das Bedecken, das Zudecken der Leinwand mit Farbe ist als zeitlicher Prozess zu verstehen.
• Arnulf Rainer ist Autodidakt, nach nur wenigen Tagen verlässt er die Wiener Akademie der Bildenden Künste wegen künstlerischer Kontroversen.
• 1959 Teilnahme an der documenta II in Kassel sowie 1978 und 1980 an der Biennale in Venedig.
Wir danken dem Studio Rainer für die wissenschaftliche Beratung.
PROVENIENZ: Kunsthandel Wolfgang Werner, Berlin.
Privatsammlung Süddeutschland (vom Vorgenannten erworben).
Hermann Kern, Übersicht über die künstlerische Entwicklung Arnulf Rainers, in: Arnulf Rainer, Ausst.-Kat. Kunstverein in Hamburg, 1971, S. 3.
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 16.19 h +/- 20 Min.
Öl auf Leinwand.
Verso auf dem Keilrahmen zweifach signiert und datiert sowie betitelt. Verso auf der Leinwand schwach leserlich signiert. 58 x 42 cm (22,8 x 16,5 in). [AW].
• "Schwarz auf Blau auf Weiß" ist eine der frühen und für den Künstler so typischen wie großartigen Übermalungen der 1950er Jahre, in der die schwarze Monochromie nahezu die gesamte Bildfläche bedeckt.
• Durch die Materialität der Farbe, die Schicht für Schicht mit gestischen Pinselstrichen auf die Leinwand gesetzt ist, erschafft Arnulf Rainer eine geheimnisvolle Binnenstruktur.
• Das Bedecken, das Zudecken der Leinwand mit Farbe ist als zeitlicher Prozess zu verstehen.
• Arnulf Rainer ist Autodidakt, nach nur wenigen Tagen verlässt er die Wiener Akademie der Bildenden Künste wegen künstlerischer Kontroversen.
• 1959 Teilnahme an der documenta II in Kassel sowie 1978 und 1980 an der Biennale in Venedig.
Wir danken dem Studio Rainer für die wissenschaftliche Beratung.
PROVENIENZ: Kunsthandel Wolfgang Werner, Berlin.
Privatsammlung Süddeutschland (vom Vorgenannten erworben).
Hermann Kern, Übersicht über die künstlerische Entwicklung Arnulf Rainers, in: Arnulf Rainer, Ausst.-Kat. Kunstverein in Hamburg, 1971, S. 3.
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 16.19 h +/- 20 Min.
326
Arnulf Rainer
Schwarz auf Blau auf Weiß, 1957.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Arnulf Rainer "Schwarz auf Blau auf Weiß"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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