Auktion: 561 / Contemporary Day Sale am 07.12.2024 in München Lot 365

 

365
Jonathan Meese
Die Gralsfeigheit "Schwänzchen hoch" (zweiteilig), 2005.
Öl, Acryl und Papiercollage auf Leinwand
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
+
Die Gralsfeigheit "Schwänzchen hoch" (zweiteilig). 2005.
Öl, Acryl und Papiercollage auf Leinwand.
Rechts unten signiert und datiert sowie unten mittig betitelt. Verso auf der Leinwand signiert, datiert sowie betitelt. Verso auf dem Keilrahmen mit der Werknummer "MEE/M 920" sowie mit "rechts" und "links" bezeichnet. Jeweils 210 x 140 cm (82,6 x 55,1 in). [AW].

• Charakteristische Verbindung von Malerei, Text und Collage.
• Mit seiner provokanten und bewusst polarisierenden Kunst gehört Jonathan Meese zu den bekanntesten Gegenwartskünstlern Deutschlands.
• Besonders durch die legendären und oft verunklärenden Bildtitel bringt Meese die Betrachter dazu, sich über die Kunst Gedanken zu machen.
• Arbeiten des Künstlers befinden sich u. a. in den Sammlungen des Museum of Modern Art, New York, des Centre Pompidou, Paris, der Saatchi Gallery, London, und der Pinakothek der Moderne, München
.

Wir danken dem Bureau Jonathan Meese, Berlin, für die freundliche Auskunft.

PROVENIENZ: Contemporary Fine Arts, Berlin (auf dem Keilrahmen mehrfach mit dem Etikett und dem Galeriestempel).
Privatsammlung Norddeutschland.

Jonathan Meese, zit. nach: Künstler. Kritisches Lexikon der Gegenwartskunst, München 2006, S. 3.

Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 17.11 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Jonathan Meese "Die Gralsfeigheit "Schwänzchen hoch" (zweiteilig)"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.