Rahmenbild
328
Victor Vasarely
Felhoe, 1972-1976.
Acryl auf Leinwand
Schätzpreis: € 70.000 - 90.000
Felhoe. 1972-1976.
Acryl auf Leinwand.
Unten rechts signiert sowie verso auf der Leinwand signiert, datiert, betitelt, mit Maßangaben versehen und bezeichnet "2889". 100 x 100 cm (39,3 x 39,3 in).
[KA].
• Victor Vasarely zählt zu den Mitbegründern und wichtigsten Vertretern der Op-Art.
• Eigenständige geometrische Abstraktion, deren Variationen zu optischen Bildmustern mit kinetischen Effekten führen.
• Zwei der drei Gemälde des Künstlers mit den höchsten Auktionsergebnissen sind in den 1970er Jahren entstanden.
• Vasarelys Werke sind Teil bedeutender Museumssammlungen wie dem Guggenheim Museum, New York, dem Saint Louis Art Museum und dem Museum of Modern Art, New York.
PROVENIENZ: Galerie Semiha Huber, Zürich (auf der Rückseite mit dem Etikett).
Privatsammlung Schweiz.
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen.
AUSSTELLUNG: Wohl: Victor Vasarely retrospektiv utstilling, Galleri Homansbyen, Oslo, 14.8.-15.9.1980, Kat.-Nr. 28 (auf der Rückseite mit dem Etikett).
"Mein Ziel ist es, eine Kunst zu schaffen, die ein gemeinsames Gut und allen zugänglich ist, und das zum körperlichen und seelischen Wohl der Menschheit."
Victor Vasarely, zit. nach: Marcel Joray, Vasarely I, Neuchâtel 1965, S. 32.
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 16.22 h +/- 20 Min.
Acryl auf Leinwand.
Unten rechts signiert sowie verso auf der Leinwand signiert, datiert, betitelt, mit Maßangaben versehen und bezeichnet "2889". 100 x 100 cm (39,3 x 39,3 in).
[KA].
• Victor Vasarely zählt zu den Mitbegründern und wichtigsten Vertretern der Op-Art.
• Eigenständige geometrische Abstraktion, deren Variationen zu optischen Bildmustern mit kinetischen Effekten führen.
• Zwei der drei Gemälde des Künstlers mit den höchsten Auktionsergebnissen sind in den 1970er Jahren entstanden.
• Vasarelys Werke sind Teil bedeutender Museumssammlungen wie dem Guggenheim Museum, New York, dem Saint Louis Art Museum und dem Museum of Modern Art, New York.
PROVENIENZ: Galerie Semiha Huber, Zürich (auf der Rückseite mit dem Etikett).
Privatsammlung Schweiz.
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen.
AUSSTELLUNG: Wohl: Victor Vasarely retrospektiv utstilling, Galleri Homansbyen, Oslo, 14.8.-15.9.1980, Kat.-Nr. 28 (auf der Rückseite mit dem Etikett).
"Mein Ziel ist es, eine Kunst zu schaffen, die ein gemeinsames Gut und allen zugänglich ist, und das zum körperlichen und seelischen Wohl der Menschheit."
Victor Vasarely, zit. nach: Marcel Joray, Vasarely I, Neuchâtel 1965, S. 32.
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 16.22 h +/- 20 Min.
Victor Vasarely ist der Meister der zeitgenössischen optischen Abstraktion. Als "Vater der Op-Art" (Victor Vasarely, Plasticien, Paris 1979, S. 185) bewegt sich Vasarely souverän zwischen Kunst, Technologie und Psychologie. Er schafft Kunstwerke, die mit optischer Täuschung, visuellen Paradoxien und Fiktion spielen. Der ungarisch-französische Künstler startet seine Karriere mit einem Studium der Medizin, bevor er dieses 1927 zugunsten der Malerei aufgibt. In seinem künstlerischen Schaffen bleibt der fast wissenschaftliche Ansatz in Bezug auf Farbe und Form klar erkennbar und lässt Vasarely zum Initiator und einem der Hauptvertreter der Op-Art werden. Vasarely selbst schreibt: "[…] ich erkannte, dass die reine Form-Farbe die Welt zu bedeuten vermochte." (Victor Vasarely, zit. nach: Richard W. Gassen, Vasarely. Erfinder der Op-Art, Bottrop 1998, S. 61).
Auch im vorliegenden Werk kommt Vasarelys Fähigkeit der Manipulation durch Farbe, Licht und Geometrie voll zur Wirkung. Durch die Variation von dunklen und hellen Blau- und Grautönen wird die Wahrnehmung des Betrachters gezielt beeinflusst. Die widersprüchliche und raffinierte Anordnung der geometrischen Quadrate erhebt die zweidimensionale Leinwand scheinbar in die dritte Dimension. "Felhoe" zieht den Betrachter hypnotisch an und fordert dazu auf, das Dargestellte nicht nur einmal, nicht zweimal, sondern kontinuierlich zu betrachten. Das Werk wird zur körperlichen Seh-Erfahrung, konfrontiert den Betrachter mit seiner eigenen, trügerischen Wahrnehmung der Realität, die die Bewegung des Betrachters vor dem Bild mit einbezieht und ihn dazu zwingt das aus Farbe, Form und Raumillusion geschaffene Bild immer wieder neu aufzunehmen und zu ordnen.
Vasarelys Werke intendieren eine Wirkung, die für alle Menschen gleich ist, unabhängig davon, wer der Betrachter ist. Sie sind damit auch bewusst demokratisch zu nennen. Vasarely wollte mit ihnen dem isolierten und elitären Status der Kunst widersprechen, sie stattdessen zu einem allgemeinen und integralen Element der Gesellschaft erheben. "Mein Ziel ist es, eine Kunst zu schaffen, die ein gemeinsames Gut und allen zugänglich ist, und das zum körperlichen und seelischen Wohl der Menschheit." (Victor Vasarely, zit. nach: Marcel Joray, Vasarely I, Neuchâtel 1965, S. 32) [KA]
Auch im vorliegenden Werk kommt Vasarelys Fähigkeit der Manipulation durch Farbe, Licht und Geometrie voll zur Wirkung. Durch die Variation von dunklen und hellen Blau- und Grautönen wird die Wahrnehmung des Betrachters gezielt beeinflusst. Die widersprüchliche und raffinierte Anordnung der geometrischen Quadrate erhebt die zweidimensionale Leinwand scheinbar in die dritte Dimension. "Felhoe" zieht den Betrachter hypnotisch an und fordert dazu auf, das Dargestellte nicht nur einmal, nicht zweimal, sondern kontinuierlich zu betrachten. Das Werk wird zur körperlichen Seh-Erfahrung, konfrontiert den Betrachter mit seiner eigenen, trügerischen Wahrnehmung der Realität, die die Bewegung des Betrachters vor dem Bild mit einbezieht und ihn dazu zwingt das aus Farbe, Form und Raumillusion geschaffene Bild immer wieder neu aufzunehmen und zu ordnen.
Vasarelys Werke intendieren eine Wirkung, die für alle Menschen gleich ist, unabhängig davon, wer der Betrachter ist. Sie sind damit auch bewusst demokratisch zu nennen. Vasarely wollte mit ihnen dem isolierten und elitären Status der Kunst widersprechen, sie stattdessen zu einem allgemeinen und integralen Element der Gesellschaft erheben. "Mein Ziel ist es, eine Kunst zu schaffen, die ein gemeinsames Gut und allen zugänglich ist, und das zum körperlichen und seelischen Wohl der Menschheit." (Victor Vasarely, zit. nach: Marcel Joray, Vasarely I, Neuchâtel 1965, S. 32) [KA]
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Victor Vasarely
Felhoe, 1972-1976.
Acryl auf Leinwand
Schätzpreis: € 70.000 - 90.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Victor Vasarely "Felhoe"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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