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357
Richard Artschwager
Mr. and Mrs. Bridge (zweiteilig), 2009.
Acryl, Pastel und Kreide
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
Mr. and Mrs. Bridge (zweiteilig). 2009.
Acryl, Pastel und Kreide.
Jeweils auf der Rahmenrückseite signiert und datiert. Auf handgeschöpftem Papier, auf Resonanzboden aufgezogen. Jeweils 91,8 x 64,3 cm (36,1 x 25,3 in), inklusive Künstlerrahmen. [AW].
• Mit seiner Infragestellung von ästhetischer, materieller und räumlicher Erfahrung zählt Richard Artschwager zu einem der wichtigsten Künstler des 20. Jahrhunderts und Vertreter der Minimal Art.
• Durch ein Spiel von unterschiedlichsten Materialien und Bildträgern erzeugt Artschwager hier besonders dynamische und taktile Bildoberflächen.
• Die schweren Rahmungen sollen seine Gemälde weiter in dreidimensionale Bereiche vorantreiben.
• Die leuchtenden Hintergründe versetzen "Mr. Bridge" und "Mrs. Bridge" in eine surreale, traumartige Umgebung.
• Arbeiten Artschwagers befinden sich in international renommierten Museen, u. a. im Whitney Museum of American Art, New York, im Museum Ludwig, Köln, im Kunstmuseum Basel sowie im Museum of Modern Art, New York.
PROVENIENZ: Xavier Hufkens Gallery, Brüssel (jeweils auf der Rahmenrückseite mit dem Galerieetikett).
Sprüth Magers Gallery, Berlin (jeweils auf der Rahmenrückseite mit dem Galerieetikett).
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen (2013 vom Vorgenannten erworben).
AUSSTELLUNG: Richard Artschwager, Xavier Hufkens Gallery, Brüssel, 4.11.-11.12.2010.
Richard Artschwager. Portraits!, Sprüth Magers Gallery, London, 14.2.-9.3.2013; Berlin, 27.4.-22.6.2013.
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 17.01 h +/- 20 Min.
Acryl, Pastel und Kreide.
Jeweils auf der Rahmenrückseite signiert und datiert. Auf handgeschöpftem Papier, auf Resonanzboden aufgezogen. Jeweils 91,8 x 64,3 cm (36,1 x 25,3 in), inklusive Künstlerrahmen. [AW].
• Mit seiner Infragestellung von ästhetischer, materieller und räumlicher Erfahrung zählt Richard Artschwager zu einem der wichtigsten Künstler des 20. Jahrhunderts und Vertreter der Minimal Art.
• Durch ein Spiel von unterschiedlichsten Materialien und Bildträgern erzeugt Artschwager hier besonders dynamische und taktile Bildoberflächen.
• Die schweren Rahmungen sollen seine Gemälde weiter in dreidimensionale Bereiche vorantreiben.
• Die leuchtenden Hintergründe versetzen "Mr. Bridge" und "Mrs. Bridge" in eine surreale, traumartige Umgebung.
• Arbeiten Artschwagers befinden sich in international renommierten Museen, u. a. im Whitney Museum of American Art, New York, im Museum Ludwig, Köln, im Kunstmuseum Basel sowie im Museum of Modern Art, New York.
PROVENIENZ: Xavier Hufkens Gallery, Brüssel (jeweils auf der Rahmenrückseite mit dem Galerieetikett).
Sprüth Magers Gallery, Berlin (jeweils auf der Rahmenrückseite mit dem Galerieetikett).
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen (2013 vom Vorgenannten erworben).
AUSSTELLUNG: Richard Artschwager, Xavier Hufkens Gallery, Brüssel, 4.11.-11.12.2010.
Richard Artschwager. Portraits!, Sprüth Magers Gallery, London, 14.2.-9.3.2013; Berlin, 27.4.-22.6.2013.
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 17.01 h +/- 20 Min.
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Richard Artschwager
Mr. and Mrs. Bridge (zweiteilig), 2009.
Acryl, Pastel und Kreide
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Richard Artschwager "Mr. and Mrs. Bridge (zweiteilig)"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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