Auktion: 561 / Contemporary Day Sale am 07.12.2024 in München Lot 332

 

332
Raimund Girke
Ohne Titel, 1975.
Ei-Öltempera auf Leinwand
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
+
Ohne Titel. 1975.
Ei-Öltempera auf Leinwand.
Auf der umgeschlagenen Leinwand signiert und datiert sowie auf dem Keilrahmen mit drei Richtungspfeilen versehen. 160 x 130 cm (62,9 x 51,1 in). [AW].

• Fein nuanciertes Gemälde von charakteristischer Präsenz.
• Die Nichtfarbe Weiß in all ihren Schattierungen und Ausdrucksebenen wird hier zum Protagonisten der sanft durchmodellierten Komposition.
• Die Radikalität von Girkes künstlerischem Schaffen beruht auf dem Verzicht jeglicher Motivik und der konsequenten Fortentwicklung seiner Malerei als visuelles Erlebnis.
• Arbeiten Girkes sind 2024 in der Ausstellung "Nicht viel zu sehen – Wege der Abstraktion 1920 bis heute" im Von der Heydt-Museum, Wuppertal, zu sehen und 2022 würdigt ihn das MKM Museum Kuppersmühle, Duisburg, mit einer großen Retrospektive
.

PROVENIENZ: Galerie de Gestlo, Hamburg (auf dem Keilrahmen mit dem Galerieetikett sowie dem Galeriestempel).
Galerie Friedrich Müller, Frankfurt a. Main (auf dem Keilrahmen mit dem Galerieetikett).
Privatsammlung Hessen (1989 vom Vorgenannten erworben, seither in Familienbesitz).

Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 16.27 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Raimund Girke "Ohne Titel"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.