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308
Fritz Koenig
Karyatide II, 1965.
Bronze mit schwarzbrauner Patina
Schätzpreis: € 10.000 - 15.000
Karyatide II. 1965.
Bronze mit schwarzbrauner Patina.
Seitlich mit der Monogrammierung und der Nummerierung. Exemplar II/III, das Werkverzeichnis erwähnt 5 Güsse. 30 x 29 x 17 cm (11,8 x 11,4 x 6,6 in). [EH].
• Die bereits in der Antike verbreitete Form der Karyatide interpretiert Fritz Koenig auf einzigartige Weise.
• In etwas abgewandelter Form findet sich die Komposition in der monumentalen "Karyatide I" vor der Universität Bayreuth wieder.
• Im Jahr vor der Entstehung der "Karyatide II" nimmt Fritz Koenig an der documenta III in Kassel teil.
PROVENIENZ: Privatsammlung Süddeutschland.
LITERATUR: Dietrich Clarenbach, Fritz Koenig. Skulpturen. Werkverzeichnis, München 2003, WVZ-Nr. 358, m. Abb. S. 104 (anderes Exemplar).
- -
Peter-Klaus Schuster, Fritz Koenig. Skulptur und Zeichnung, Ausst.-Kat. München/Berlin 1988/89, S. 16 (m. Abb.) (wohl anderes Exemplar).
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 15.55 h +/- 20 Min.
Bronze mit schwarzbrauner Patina.
Seitlich mit der Monogrammierung und der Nummerierung. Exemplar II/III, das Werkverzeichnis erwähnt 5 Güsse. 30 x 29 x 17 cm (11,8 x 11,4 x 6,6 in). [EH].
• Die bereits in der Antike verbreitete Form der Karyatide interpretiert Fritz Koenig auf einzigartige Weise.
• In etwas abgewandelter Form findet sich die Komposition in der monumentalen "Karyatide I" vor der Universität Bayreuth wieder.
• Im Jahr vor der Entstehung der "Karyatide II" nimmt Fritz Koenig an der documenta III in Kassel teil.
PROVENIENZ: Privatsammlung Süddeutschland.
LITERATUR: Dietrich Clarenbach, Fritz Koenig. Skulpturen. Werkverzeichnis, München 2003, WVZ-Nr. 358, m. Abb. S. 104 (anderes Exemplar).
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Peter-Klaus Schuster, Fritz Koenig. Skulptur und Zeichnung, Ausst.-Kat. München/Berlin 1988/89, S. 16 (m. Abb.) (wohl anderes Exemplar).
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 15.55 h +/- 20 Min.
1965 greift Fritz Koenig "mit den Karyatiden [..] das Motiv der Trägerfigur auf, das schon in den 'Gerahmten Figuren' und 'Votiven' anklang. Sie werden nicht in einen baulichen Zusammenhang gestellt und sind nicht nach traditionellem Vorbild geformt, sondern veranschaulichen, freigestellt, in abstrahierender Formulierung das Thema des Tragens, Lastens und Gedrücktwerdens. Verwundene, wuchshafte Formen treten – an Stelle der Figur in den 'Votiven' – zwischen strenge kubische Formen und markieren nun die Zonen von Kraftausstrahlung, Kräfte- und Richtungswechsel." (zit. nach: Peter-Klaus Schuster, Fritz Koenig. Skulptur und Zeichnung, München/Berlin 1988/89, S. 16f.)
308
Fritz Koenig
Karyatide II, 1965.
Bronze mit schwarzbrauner Patina
Schätzpreis: € 10.000 - 15.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Fritz Koenig "Karyatide II"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
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Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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