Rahmenbild
309
Jean Degottex
Haiga II, 1961.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
Haiga II. 1961.
Öl auf Leinwand.
Rechts unten signiert und datiert "4-61". Verso auf der Leinwand erneut signiert und datiert sowie betitelt. Auf dem Keilrahmen handschriftlich mit den Größenangaben bezeichnet. 130 x 95 cm (51,1 x 37,4 in).
[AR].
• Sinnliche Reduktion mit minimalistischen Mitteln des wichtigen, französischen Vertreters der lyrischen Abstraktion Jean Degottex.
• "Haiga II": Der Titel der Arbeit verweist auf einen traditionellen japanischen Malstil, der typischerweise Bild und Schrift miteinander kombiniert und sich hier auf wunderbare Weise in der Bildsprache des Künstlers manifestiert.
• Bereits wenige Jahre nach der Entstehung in einer Einzelausstellung des Künstlers 1965 im Kölnischen Kunstverein ausgestellt.
• Im Juni 2024 widmete das Centre Pompidou, Paris, dem Künstler einen eigenen Raum in seiner Dauerausstellung mit Werken aus den 1950er bis 1970er Jahren.
• Seine Werke befinden sich in internationalen Museumssammlungen, wie u. a. im Musée d'Art Moderne de Paris, im Guggenheim Museum, New York, und der Pinacoteca Gutai, Osaka.
PROVENIENZ: Privatsammlung Norddeutschland.
AUSSTELLUNG: Jean Degottex, Kölnischer Kunstverein, Köln, 20.5.-20.6.1965, Kat.-Nr. 15 (verso m. Etikett).
"Son œuvre reste celle d'un extrême minimalisme, où jamais la rigueur ne prend le pas sur la sensibilité."
(Sein Werk bleibt von einem extremen Minimalismus geprägt, bei dem die Strenge nie Vorrang vor der Sensibilität hat.)
Comité Jean Degottex, online: www.jeandegottex.com
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 15.57 h +/- 20 Min.
Öl auf Leinwand.
Rechts unten signiert und datiert "4-61". Verso auf der Leinwand erneut signiert und datiert sowie betitelt. Auf dem Keilrahmen handschriftlich mit den Größenangaben bezeichnet. 130 x 95 cm (51,1 x 37,4 in).
[AR].
• Sinnliche Reduktion mit minimalistischen Mitteln des wichtigen, französischen Vertreters der lyrischen Abstraktion Jean Degottex.
• "Haiga II": Der Titel der Arbeit verweist auf einen traditionellen japanischen Malstil, der typischerweise Bild und Schrift miteinander kombiniert und sich hier auf wunderbare Weise in der Bildsprache des Künstlers manifestiert.
• Bereits wenige Jahre nach der Entstehung in einer Einzelausstellung des Künstlers 1965 im Kölnischen Kunstverein ausgestellt.
• Im Juni 2024 widmete das Centre Pompidou, Paris, dem Künstler einen eigenen Raum in seiner Dauerausstellung mit Werken aus den 1950er bis 1970er Jahren.
• Seine Werke befinden sich in internationalen Museumssammlungen, wie u. a. im Musée d'Art Moderne de Paris, im Guggenheim Museum, New York, und der Pinacoteca Gutai, Osaka.
PROVENIENZ: Privatsammlung Norddeutschland.
AUSSTELLUNG: Jean Degottex, Kölnischer Kunstverein, Köln, 20.5.-20.6.1965, Kat.-Nr. 15 (verso m. Etikett).
"Son œuvre reste celle d'un extrême minimalisme, où jamais la rigueur ne prend le pas sur la sensibilité."
(Sein Werk bleibt von einem extremen Minimalismus geprägt, bei dem die Strenge nie Vorrang vor der Sensibilität hat.)
Comité Jean Degottex, online: www.jeandegottex.com
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 15.57 h +/- 20 Min.
309
Jean Degottex
Haiga II, 1961.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Jean Degottex "Haiga II"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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