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Jirí Kolár
Musterbuch III. / Die Versuchung des Hl. Antonius, 1964.
Collage und Rollage aus verschiedenen farbigen ...
Schätzpreis: € 8.000 - 12.000
Musterbuch III. / Die Versuchung des Hl. Antonius. 1964.
Collage und Rollage aus verschiedenen farbigen Offsetdrucken auf Karton.
Unten rechts monogrammiert und datiert. 98,5 x 70 cm (38,7 x 27,5 in), blattgroß.
[KA].
• Jirí Kolár ist einer der wichtigsten internationalen Vertreter der Collagetechnik und einer der berühmtesten tschechischen Künstler der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts.
• In seiner einzigartigen visuellen poetischen Sprache schafft Kolár Collagen aus Farbreproduktionen bekannter Gemälde und Zeitungsausschnitte und webt so einen Teppich aus Erinnerungen, Orten, Gefühlen und Zeiträumen.
• Kolár erstellt hier einen Querschnitt durch die Geschichte.
• 1963 hat Kolár seine erste Einzelausstellung in der Arthur Jeffress Gallery in London und 1975 erhält er eine Retrospektive im Solomon R. Guggenheim Museum in New York.
PROVENIENZ: Sammlung Ursula Wentorf, Düsseldorf.
Privatsammlung Köln.
Sammlung Schweiz.
LITERATUR: Sturies Kunst & Auktionen, 11. Auktion, 15.5.2004, Los 112 (m. Abb.).
"Kolárs Werk reflektiert den Bezug zur Geschichte im Zusammenhang mit der Gegenwart, im Verständnis der Entwicklung, der Unterschiede und Verwandtschaften zwischen einzelnen Kulturepochen, im Entdecken verborgener Eigenschaften, in unerwarteten Gegenüberstellungen von Elementen der Wirklichkeit und der Kunst, der Fantasie und der nüchternen Sachlichkeit. Es zeichnet sich darin sowohl die Ehrfurcht gegenüber der Tradition als auch die Sehnsucht nach neuen schöpferischen Verfahren ab."
Jirí Machalický, 2014, zit. nach: Jirí Kolár. 1914-2002 Collagen, Köln 2014, S. 33
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 16.15 h +/- 20 Min.
Collage und Rollage aus verschiedenen farbigen Offsetdrucken auf Karton.
Unten rechts monogrammiert und datiert. 98,5 x 70 cm (38,7 x 27,5 in), blattgroß.
[KA].
• Jirí Kolár ist einer der wichtigsten internationalen Vertreter der Collagetechnik und einer der berühmtesten tschechischen Künstler der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts.
• In seiner einzigartigen visuellen poetischen Sprache schafft Kolár Collagen aus Farbreproduktionen bekannter Gemälde und Zeitungsausschnitte und webt so einen Teppich aus Erinnerungen, Orten, Gefühlen und Zeiträumen.
• Kolár erstellt hier einen Querschnitt durch die Geschichte.
• 1963 hat Kolár seine erste Einzelausstellung in der Arthur Jeffress Gallery in London und 1975 erhält er eine Retrospektive im Solomon R. Guggenheim Museum in New York.
PROVENIENZ: Sammlung Ursula Wentorf, Düsseldorf.
Privatsammlung Köln.
Sammlung Schweiz.
LITERATUR: Sturies Kunst & Auktionen, 11. Auktion, 15.5.2004, Los 112 (m. Abb.).
"Kolárs Werk reflektiert den Bezug zur Geschichte im Zusammenhang mit der Gegenwart, im Verständnis der Entwicklung, der Unterschiede und Verwandtschaften zwischen einzelnen Kulturepochen, im Entdecken verborgener Eigenschaften, in unerwarteten Gegenüberstellungen von Elementen der Wirklichkeit und der Kunst, der Fantasie und der nüchternen Sachlichkeit. Es zeichnet sich darin sowohl die Ehrfurcht gegenüber der Tradition als auch die Sehnsucht nach neuen schöpferischen Verfahren ab."
Jirí Machalický, 2014, zit. nach: Jirí Kolár. 1914-2002 Collagen, Köln 2014, S. 33
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 16.15 h +/- 20 Min.
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Jirí Kolár
Musterbuch III. / Die Versuchung des Hl. Antonius, 1964.
Collage und Rollage aus verschiedenen farbigen ...
Schätzpreis: € 8.000 - 12.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Jirí Kolár "Musterbuch III. / Die Versuchung des Hl. Antonius"
Dieses Objekt wird differenzbesteuert, zuzüglich einer Einfuhrumsatzabgabe in Höhe von 7 % (Ersparnis von etwa 5 % im Vergleich zur Regelbesteuerung) oder regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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