Rahmenbild
322
Georg Baselitz
Ohne Titel, 1976.
Öl über Bleistift auf Papier
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
Ohne Titel. 1976.
Öl über Bleistift auf Papier.
Unten rechts signiert und datiert. Auf Velin. 61 x 43 cm (24 x 16,9 in), Blattgröße.
[KA].
• Charakteristisches, auf dem Kopf stehendes Porträt.
• Kraftvolle Inszenierung der Zerbrechlichkeit und Vergänglichkeit unseres menschlichen Daseins.
• Mit dramatischen Pinselstrichen demonstriert Baselitz seine meisterhafte Verschmelzung von Abstraktion und Figuration.
• Zuletzt zeigten die Fondation Beyeler, Basel (2018), das Centre Pompidou, Paris (2021/22), das Kunsthistorische Museum, Wien (2023), die Serpentine Galleries (2023/24) sowie der White Cube (2024), London, Retrospektiven des Künstlers.
PROVENIENZ: Privatsammlung Niederlande.
Sammlung Schweiz.
"Man muss gegen die Konventionen des Genres und das Thema selbst kämpfen, um etwas Neues zu schaffen. Der Sinn der Porträtmalerei besteht darin, das Porträt hinter sich zu lassen, um vorwärts zu gehen."
Georg Baselitz, zit. nach: Michael Auping, Georg Baselitz: Portraits of Elke, Ausst.-Kat Museum of Modern Art, Fort Worth, 1997/98, S. 30.
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 16.14 h +/- 20 Min.
Öl über Bleistift auf Papier.
Unten rechts signiert und datiert. Auf Velin. 61 x 43 cm (24 x 16,9 in), Blattgröße.
[KA].
• Charakteristisches, auf dem Kopf stehendes Porträt.
• Kraftvolle Inszenierung der Zerbrechlichkeit und Vergänglichkeit unseres menschlichen Daseins.
• Mit dramatischen Pinselstrichen demonstriert Baselitz seine meisterhafte Verschmelzung von Abstraktion und Figuration.
• Zuletzt zeigten die Fondation Beyeler, Basel (2018), das Centre Pompidou, Paris (2021/22), das Kunsthistorische Museum, Wien (2023), die Serpentine Galleries (2023/24) sowie der White Cube (2024), London, Retrospektiven des Künstlers.
PROVENIENZ: Privatsammlung Niederlande.
Sammlung Schweiz.
"Man muss gegen die Konventionen des Genres und das Thema selbst kämpfen, um etwas Neues zu schaffen. Der Sinn der Porträtmalerei besteht darin, das Porträt hinter sich zu lassen, um vorwärts zu gehen."
Georg Baselitz, zit. nach: Michael Auping, Georg Baselitz: Portraits of Elke, Ausst.-Kat Museum of Modern Art, Fort Worth, 1997/98, S. 30.
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 16.14 h +/- 20 Min.
322
Georg Baselitz
Ohne Titel, 1976.
Öl über Bleistift auf Papier
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Georg Baselitz "Ohne Titel"
Dieses Objekt wird differenzbesteuert, zuzüglich einer Einfuhrumsatzabgabe in Höhe von 7 % (Ersparnis von etwa 5 % im Vergleich zur Regelbesteuerung) oder regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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