Auktion: 561 / Contemporary Day Sale am 07.12.2024 in München Lot 313

 

313
Rupprecht Geiger
523/68, 1968.
Acryl auf Leinwand
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
+
523/68. 1968.
Acryl auf Leinwand.
Auf dem Keilrahmen signiert, datiert bzw. betitelt "523/68" sowie mit den Maß- und Richtungsangaben und einem Richtungspfeil bezeichnet. 120 x 110 cm (47,2 x 43,3 in). [CH].


• Ihre außergewöhnliche Wirkung erhalten Geigers Arbeiten durch die feine Modulation der Farbflächen.
• Die Reduktion und Konzentration von Farbe und Form erreicht in den späten 1960er Jahren ihren Höhepunkt.
• Den Kreis erhebt Geiger hier zu einem meditativen Farbraum.
• Das Werk ist seit 1969 Teil derselben Privatsammlung.
• Im Entstehungsjahr des Werkes nimmt Geiger an der 4. documenta in Kassel teil.
• Vergleichbare Gemälde des Künstlers befinden sich in zahlreichen bedeutenden Sammlungen, darunter die Nationalgalerie Berlin, das Museum Folkwang, Essen, und die Städtische Galerie im Lenbachhaus, München
.

Wir danken Julia Geiger, Archiv Geiger, München, für die freundliche Auskunft.

PROVENIENZ: Privatsammlung Nordrhein-Westfalen (1969 vom Künstler erworben).
Seitdem in Familienbesitz.

LITERATUR: Rupprecht-Geiger-Gesellschaft, Städtische Galerie im Lenbachhaus, München (Hrsg.), bearbeitet von Pia Dornacher und Julia Geiger, Rupprecht Geiger. Werkverzeichnis 1942-2002. Gemälde und Objekte, architekturbezogene Kunst, München 2003, WVZ-Nr. 498, S. 190.

Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 16.02 h +/- 20 Min.

- Hauptvertreter der deutschen Farbfeldmalerei
Zeit seines Lebens war die Farbe das Hauptthema seiner Arbeiten
- Zwischen 1965 und 1975 hält Rupder Künstler eine Professur an der Düsseldorfer Kunstakademie, die damals eine führende Position in Deutschland einnimmt.
Ich glaube, daß der Farbe etwas Irrationales anhaftet. Etwas, das in seiner Wirkung nicht verstandesgemäß erfaßbar ist. Sie vermag sich durch äußere Einwirkungen, unter veränderten Bedingungen zu wandeln, ihren Charakter zu wechseln. Sie kann geradezu Licht ausstrahlen, sie gibt Licht wieder, ist ein Widerschein des Lichtes, das aus dem Dunklen kommt und nun - durch das Medium der Farbe - in gesteigerter Funktion auftritt." (zit. nach: Rupprecht Geiger, Rot Form. Bilder, Ausst.-Kat. Kunstverein Braunschweig 1989, S. 27f.). Rupprecht Geiger verschreibt sich allein der Farbe als Ausdrucksmittel, die Form wird auf wenige geometrische Elemente wie Rechteck und Kreis reduziert. Doch auch in der Farbwahl beschränkt sich Geiger meist auf zwei Nuancen, die innerhalb der Farbfelder fein abgestuft werden, sich kontrapositorisch gegenüberstehen und so einen faszinierenden Farbrausch erzeugen.
Der leuchtgelbe Kreis vor Weiß und Silbergrau ruft unverkennbare Assoziationen von Sonne und lichterfülltem Raum hervor



 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Rupprecht Geiger "523/68"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

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Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.