Auktion: 561 / Contemporary Day Sale am 07.12.2024 in München Lot 302

 

302
Karl Hartung
Große Katze, 1950/1952.
Bronze mit dunkelgrau-grüner Patina
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
+
Große Katze. 1950/1952.
Bronze mit dunkelgrau-grüner Patina.
Auf der Standfläche mit dem Nachlassstempel. Eines von 6+1 Exemplaren. Höhe: 48 cm (18,8 in).
Autorisierter Guss aus dem Nachlass des Künstlers. [CH].

• In den Nachkriegsjahren erlebt Hartung eine besonders fruchtbare Schaffensphase sowie seinen künstlerischen Durchbruch.
• Tierdarstellungen haben in seinem Œuvre dieser Jahre einen wichtigen Stellenwert: Durch sie findet der Künstler seinen ganz eigenen Weg zur abstrahierten Form.
• Kunstvolle Reduktion auf die wesentlichen äußeren Merkmale und charakteristischen Wesenszüge des Tieres.
• Ein Exemplar dieser Bronze wird erstmals auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten (Quelle: artprice.com)
.

Wir danken dem Nachlass Karl Hartung für die freundliche wissenschaftliche Beratung.

PROVENIENZ: Galerie Pels-Leusden, Berlin.
Privatsammlung Süddeutschland (1998 vom Vorgenannten erworben).
Seitdem in Familienbesitz.

AUSSTELLUNG: Auf leisen Pfoten. Die Katze in der Kunst, Städtische Galerie, Karlsruhe, 9.12.2006-15.4.2007 (anderes Ex.).

LITERATUR: Markus Krause, Karl Hartung 1908-1967. Metamorphosen von Mensch und Natur (Monographie und Werkverzeichnis), München 1998, S. 237, WVZ-Nr. 453 (m. SW-Abb.).

Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 15.47 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Karl Hartung "Große Katze"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.