Auktion: 561 / Contemporary Day Sale am 07.12.2024 in München Lot 308

 

308
Fritz Koenig
Karyatide II, 1965.
Bronze mit schwarzbrauner Patina
Schätzpreis: € 10.000 - 15.000
+
Karyatide II. 1965.
Bronze mit schwarzbrauner Patina.
Seitlich mit der Monogrammierung und der Nummerierung. Exemplar II/III, das Werkverzeichnis erwähnt 5 Güsse. 30 x 29 x 17 cm (11,8 x 11,4 x 6,6 in). [EH].

• Die bereits in der Antike verbreitete Form der Karyatide interpretiert Fritz Koenig auf einzigartige Weise.
• In etwas abgewandelter Form findet sich die Komposition in der monumentalen "Karyatide I" vor der Universität Bayreuth wieder.
• Im Jahr vor der Entstehung der "Karyatide II" nimmt Fritz Koenig an der documenta III in Kassel teil
.

PROVENIENZ: Privatsammlung Süddeutschland.

LITERATUR: Dietrich Clarenbach, Fritz Koenig. Skulpturen. Werkverzeichnis, München 2003, WVZ-Nr. 358, m. Abb. S. 104 (anderes Exemplar).
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Peter-Klaus Schuster, Fritz Koenig. Skulptur und Zeichnung, Ausst.-Kat. München/Berlin 1988/89, S. 16 (m. Abb.) (wohl anderes Exemplar).

Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 15.55 h +/- 20 Min.

1965 greift Fritz Koenig "mit den Karyatiden [..] das Motiv der Trägerfigur auf, das schon in den 'Gerahmten Figuren' und 'Votiven' anklang. Sie werden nicht in einen baulichen Zusammenhang gestellt und sind nicht nach traditionellem Vorbild geformt, sondern veranschaulichen, freigestellt, in abstrahierender Formulierung das Thema des Tragens, Lastens und Gedrücktwerdens. Verwundene, wuchshafte Formen treten – an Stelle der Figur in den 'Votiven' – zwischen strenge kubische Formen und markieren nun die Zonen von Kraftausstrahlung, Kräfte- und Richtungswechsel." (zit. nach: Peter-Klaus Schuster, Fritz Koenig. Skulptur und Zeichnung, München/Berlin 1988/89, S. 16f.)



 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Fritz Koenig "Karyatide II"
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Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
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weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
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Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.