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358
Markus Lüpertz
Kopf des Ganymed, 1995.
Bronze bemalt
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
Kopf des Ganymed. 1995.
Bronze bemalt.
Seitlich unterhalb der linken Schulter mit dem Künstlermonogramm sowie verso rechts auf der Plinthe mit der Nummerierung und der Bezeichnung "GMW". Aus einer Auflage von 6 Exemplaren. Höhe: 60 cm (23,6 in).
[KA].
• Die Bemalung von der Hand des Künstlers macht das Werk zum Unikat.
• Markus Lüpertz ist ein Meister des Fragmentarischen und des Urmaterials, das jenseits der Erzählung unmittelbare Emotionen hervorruft.
• Hier wird der griechische Held Ganymed, der "Schönste aller Sterblichen" (Homer), dargestellt.
• Zum ersten Mal auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten (Quelle: artprice.com).
Die Authentizität der vorliegenden Arbeit wurde von Prof. Markus Lüpertz bestätigt, dem wir für die freundliche Unterstützung danken.
PROVENIENZ: Galerie Michael Werner, Berlin.
Vom jetzigen Eigentümer vom Vorgenannten erworben.
"Köpfe von Markus Lüpertz [sind] nicht unmittelbarer Ausdruck einer reinen Idee, vielmehr sind sie von Menschenhand gemacht. Sie bleiben deshalb ewig unvollendet. Ihre Oberfläche zeigt deutliche Spuren der Bearbeitung, die Proportionen widersprechen jeder anatomischen Richtigkeit. Nichts ist so, wie es sein soll. Auch der Kopf des Ganymed (1995) ist versehrt und gequält, brüchig und fragil, keineswegs mehr der Schönste aller Sterblichen."
Ferdinand Ullrich, Die Schönheit der Figur und die Erkenntnis der Welt, 2019, S. 5.
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 17.02 h +/- 20 Min.
Bronze bemalt.
Seitlich unterhalb der linken Schulter mit dem Künstlermonogramm sowie verso rechts auf der Plinthe mit der Nummerierung und der Bezeichnung "GMW". Aus einer Auflage von 6 Exemplaren. Höhe: 60 cm (23,6 in).
[KA].
• Die Bemalung von der Hand des Künstlers macht das Werk zum Unikat.
• Markus Lüpertz ist ein Meister des Fragmentarischen und des Urmaterials, das jenseits der Erzählung unmittelbare Emotionen hervorruft.
• Hier wird der griechische Held Ganymed, der "Schönste aller Sterblichen" (Homer), dargestellt.
• Zum ersten Mal auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten (Quelle: artprice.com).
Die Authentizität der vorliegenden Arbeit wurde von Prof. Markus Lüpertz bestätigt, dem wir für die freundliche Unterstützung danken.
PROVENIENZ: Galerie Michael Werner, Berlin.
Vom jetzigen Eigentümer vom Vorgenannten erworben.
"Köpfe von Markus Lüpertz [sind] nicht unmittelbarer Ausdruck einer reinen Idee, vielmehr sind sie von Menschenhand gemacht. Sie bleiben deshalb ewig unvollendet. Ihre Oberfläche zeigt deutliche Spuren der Bearbeitung, die Proportionen widersprechen jeder anatomischen Richtigkeit. Nichts ist so, wie es sein soll. Auch der Kopf des Ganymed (1995) ist versehrt und gequält, brüchig und fragil, keineswegs mehr der Schönste aller Sterblichen."
Ferdinand Ullrich, Die Schönheit der Figur und die Erkenntnis der Welt, 2019, S. 5.
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 17.02 h +/- 20 Min.
358
Markus Lüpertz
Kopf des Ganymed, 1995.
Bronze bemalt
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Markus Lüpertz "Kopf des Ganymed"
Dieses Objekt wird regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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