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356
Günther Förg
Ohne Titel, 1988.
Mischtechnik auf Papier, 14 Blatt. 1 Zeichnung ...
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
Ohne Titel. 1988.
Mischtechnik auf Papier, 14 Blatt. 1 Zeichnung mit Ölkreide, Gouache und Kreide. 12 Monotypien, z. T. mit Gouache und Ölkreide übermalt. 1 Zeichnung mit Ölkreide und Gouache.
Ein Blatt rechts unten signiert und datiert. Verso jeweils signiert und datiert. Jeweils 32 x 24 cm (12,5 x 9,4 in).
[AR].
• Variation in Serie: Frühe Papierarbeit Günther Förgs mit zum Teil monochromen, als Monotypie gedruckten Farbflächen.
• Seine Arbeiten auf Papier sind fester Bestandteil im Schaffen des Künstlers und stehen als selbständige Werkgruppe neben seinen Gemälden.
• Bis Dezember 2024 widmet die renommierte Galerie Hauser & Wirth den Papierarbeiten des Künstlers in Zürich eine umfangreiche Einzelausstellung.
Das Werk ist unter der Nummer WVF.88.P.0516 im Archiv des Estate Günther Förg registriert. Wir danken Herrn Michael Neff vom Estate Günther Förg für die freundliche Bestätigung der Authentizität dieser Arbeit.
PROVENIENZ: Viart Corporation, New York.
Privatsammlung New York.
Privatsammlung Europa.
Privatsammlung Deutschland.
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 16.59 h +/- 20 Min.
Mischtechnik auf Papier, 14 Blatt. 1 Zeichnung mit Ölkreide, Gouache und Kreide. 12 Monotypien, z. T. mit Gouache und Ölkreide übermalt. 1 Zeichnung mit Ölkreide und Gouache.
Ein Blatt rechts unten signiert und datiert. Verso jeweils signiert und datiert. Jeweils 32 x 24 cm (12,5 x 9,4 in).
[AR].
• Variation in Serie: Frühe Papierarbeit Günther Förgs mit zum Teil monochromen, als Monotypie gedruckten Farbflächen.
• Seine Arbeiten auf Papier sind fester Bestandteil im Schaffen des Künstlers und stehen als selbständige Werkgruppe neben seinen Gemälden.
• Bis Dezember 2024 widmet die renommierte Galerie Hauser & Wirth den Papierarbeiten des Künstlers in Zürich eine umfangreiche Einzelausstellung.
Das Werk ist unter der Nummer WVF.88.P.0516 im Archiv des Estate Günther Förg registriert. Wir danken Herrn Michael Neff vom Estate Günther Förg für die freundliche Bestätigung der Authentizität dieser Arbeit.
PROVENIENZ: Viart Corporation, New York.
Privatsammlung New York.
Privatsammlung Europa.
Privatsammlung Deutschland.
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 16.59 h +/- 20 Min.
356
Günther Förg
Ohne Titel, 1988.
Mischtechnik auf Papier, 14 Blatt. 1 Zeichnung ...
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Günther Förg "Ohne Titel"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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