349
Rainer Fetting
Roter Steinwerfer, 1983.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
Roter Steinwerfer. 1983.
Öl auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand signiert. 178 x 229 cm (70 x 90,1 in). [AW].
• In Farb- und Formgebung meisterhaft expressiv à la Fetting.
• Der in Fettings künstlerischer Auseinandersetzung so zentrale männliche Akt, hier in einer besonders spannungsreichen und großformatigen Inszenierung.
• Die Gemälde aus den frühen 1980er Jahren zählen zu den gefragtesten des Künstlers.
• Weitere Werke Rainer Fettings aus den 1980er Jahren befinden sich u. a. in den Sammlungen der Tate Gallery, London, des Städel Museums, Frankfurt a. Main, und der Pinakothek der Moderne, München.
Die Authentizität der vorliegenden Arbeit wurde vom Künstler bestätigt. Das Werk trägt die Werknummer "B/66". Wir danken für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Privatsammlung Hessen.
Christos M. Joachimides, zit. nach: Nationalgalerie Berlin (Hrsg.), Rainer Fetting. Berlin/New York. Gemälde und Skultpuren, Berlin 1990, S. 36.
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 16.50 h +/- 20 Min.
Öl auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand signiert. 178 x 229 cm (70 x 90,1 in). [AW].
• In Farb- und Formgebung meisterhaft expressiv à la Fetting.
• Der in Fettings künstlerischer Auseinandersetzung so zentrale männliche Akt, hier in einer besonders spannungsreichen und großformatigen Inszenierung.
• Die Gemälde aus den frühen 1980er Jahren zählen zu den gefragtesten des Künstlers.
• Weitere Werke Rainer Fettings aus den 1980er Jahren befinden sich u. a. in den Sammlungen der Tate Gallery, London, des Städel Museums, Frankfurt a. Main, und der Pinakothek der Moderne, München.
Die Authentizität der vorliegenden Arbeit wurde vom Künstler bestätigt. Das Werk trägt die Werknummer "B/66". Wir danken für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Privatsammlung Hessen.
Christos M. Joachimides, zit. nach: Nationalgalerie Berlin (Hrsg.), Rainer Fetting. Berlin/New York. Gemälde und Skultpuren, Berlin 1990, S. 36.
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 16.50 h +/- 20 Min.
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Rainer Fetting
Roter Steinwerfer, 1983.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Rainer Fetting "Roter Steinwerfer"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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