Auktion: 561 / Contemporary Day Sale am 07.12.2024 in München Lot 350

 

350
Karl Horst Hödicke
Die Telefonzelle, 1982.
Kunstharz auf Leinwand
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
+
Die Telefonzelle. 1982.
Kunstharz auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand signiert, datiert und betitelt. 230 x 170 cm (90,5 x 66,9 in).
[AR].

• Anonymität in nächtlicher Szenerie: charakteristische Menschenstudie des wichtigen Chronisten des Berliner Großstadtlebens.
• Mit seiner expressiv-realistischen Malerei zählt K. H. Hödicke zu den einflussreichsten Erneuerern der Berliner Nachkriegskunst.
• Ausgestellt in der umfangreichen Retrospektive des Künstlers 1986 in der Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen
.

PROVENIENZ: Galerie Gmyrek, Düsseldorf.
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen (vom Vorgenannten erworben).

AUSSTELLUNG: K. H. Hödicke. Gemälde, Skulpturen, Objekte, Filme, Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, 15.8.-21.9.1986, Städtische Kunsthalle, Mannheim, Feb.-März 1987, Städtische Galerie Wolfsburg, Wolfsburger Kunstverein e.V. 1987, S. 19 u. S. 113 (m. Farbabb., hier betitelt "Telefonzelle II", verso m. Etikett).

Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 16.51 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Karl Horst Hödicke "Die Telefonzelle"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.