367
Friedrich Schröder-Sonnenstern
Die moralische Schwanenbeschwörung, 1956.
Farbstiftzeichnung
Schätzpreis: € 14.000 - 18.000
Die moralische Schwanenbeschwörung. 1956.
Farbstiftzeichnung.
Rechts unten signiert und datiert, links unten betitelt. Verso monogrammiert und datiert. Auf glattem Karton. 49 x 70,8 cm (19,2 x 27,8 in), Blattgröße. [EH].
• Bis Mitte der 1950er Jahre zeichnet Friedrich Schöder-Sonnenstern fast ausschließlich mit Bleistift, erst dann mit farbigen Buntstiften.
• 1973 auf der Schöder-Sonnenstern-Retrospektive der Kestner-Gesellschaft gezeigt.
• Die Mythologie seiner Bildwelten ist so komplex wie die Vielfältigkeit seines Lebens.
PROVENIENZ: Sammlung Carl Laszlo, Basel.
Sammlung Schweiz.
AUSSTELLUNG: Friedrich Schröder-Sonnenstern, Kestner-Gesellschaft Hannover, 8.6.-1.7.1973, Kat.-Nr. 124 (verso mit einem Etikett und dem applizierten Katalogeintrag).
Wundersame Welten. Von René Magritte bis Daniel Richter, Museum im Kleihues-Bau, Kornwestheim, 13.5.-24.9.2023.
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 17.14 h +/- 20 Min.
Farbstiftzeichnung.
Rechts unten signiert und datiert, links unten betitelt. Verso monogrammiert und datiert. Auf glattem Karton. 49 x 70,8 cm (19,2 x 27,8 in), Blattgröße. [EH].
• Bis Mitte der 1950er Jahre zeichnet Friedrich Schöder-Sonnenstern fast ausschließlich mit Bleistift, erst dann mit farbigen Buntstiften.
• 1973 auf der Schöder-Sonnenstern-Retrospektive der Kestner-Gesellschaft gezeigt.
• Die Mythologie seiner Bildwelten ist so komplex wie die Vielfältigkeit seines Lebens.
PROVENIENZ: Sammlung Carl Laszlo, Basel.
Sammlung Schweiz.
AUSSTELLUNG: Friedrich Schröder-Sonnenstern, Kestner-Gesellschaft Hannover, 8.6.-1.7.1973, Kat.-Nr. 124 (verso mit einem Etikett und dem applizierten Katalogeintrag).
Wundersame Welten. Von René Magritte bis Daniel Richter, Museum im Kleihues-Bau, Kornwestheim, 13.5.-24.9.2023.
Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 17.14 h +/- 20 Min.
367
Friedrich Schröder-Sonnenstern
Die moralische Schwanenbeschwörung, 1956.
Farbstiftzeichnung
Schätzpreis: € 14.000 - 18.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Friedrich Schröder-Sonnenstern "Die moralische Schwanenbeschwörung"
Dieses Objekt wird differenzbesteuert, zuzüglich einer Einfuhrumsatzabgabe in Höhe von 7 % (Ersparnis von etwa 5 % im Vergleich zur Regelbesteuerung) oder regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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