Auktion: 561 / Contemporary Day Sale am 07.12.2024 in München Lot 375

 

375
Andy Warhol
Marilyn Monroe (Marilyn), 1967.
Farbserigrafie
Schätzpreis: € 70.000 - 90.000
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Marilyn Monroe (Marilyn). 1967.
Farbserigrafie.
Verso links unten schlecht leserlich signiert und mit der gestempelten Nummerierung rechts unten. Aus einer Auflage von 250 Exemplaren. Auf dünnem Karton. 91 x 91,4 cm (35,8 x 35,9 in).
Gedruckt von Aetna Silkscreen Products, Inc., New York, und herausgegeben von Factory Additions, New York.

• Warhols "Marilyn" ist die Ikone der modernen Druckgrafik schlechthin.
• In seiner Marilyn bündelt Andy Warhol alle Sehnsüchte, die mit ihrer Person bis heute verbunden sind.
• Ein Blatt aus dem ersten Mappenwerk, das von den von Warhol gegründeten Factory Additions, New York, herausgegeben wurde
.

PROVENIENZ: Privatsammlung Hessen (seit 2004, Lempertz).

LITERATUR: Frayda Feldman, Jörg Schellmann, Claudia Defendi. Andy Warhol Prints. A catalogue raisonné 1962-1987, New York 2003, WVZ-Nr. II.27.
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Lempertz, Auktion 868, Zeitgenössische Kunst, 3.12.2004, Los 691 (m. Abb.).

"Die Ausstrahlung der Warholschen Porträts ist so stark, daß wir uns heute an Marilyn Monroe in der Gestalt erinnern, die Warhol ihr verliehen hat. Das gilt auch für andere Porträts, am meisten aber für den Star der Stars, für Marilyn."
Carl Haenlein, in: Andy Warhol. Bilder 1961 bis 1981, Ausst.-Kat. Kestner-Gesellschaft Hannover, Hannover 1981, S. 8.

Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 17.25 h +/- 20 Min.

Warhols Marilyn-Siebdrucke gehören zu den bekanntesten und auch programmatischsten Werken der Pop-Art. Die Serigrafie als künstlerisches Medium ist von der spontanen Mal-Geste ebenso weit entfernt wie die Serienproduktion vom originalen Einzelwerk. Bei Warhol aber liegt die Eindringlichkeit eines Motivs gerade und erst in der Summe der Bilder. Das zugrunde liegende Gestaltungsprinzip ist hier wie in vielen anderen Werken die Variation des immer gleichen ikonografischen Themas. Selbst schon zur Ware der amerikanischen Konsumgesellschaft geworden, werden auch die Stars, einem industriellen Massenprodukt vergleichbar, der Öffentlichkeit präsentiert. Seit ihrem Tod 1962 entstanden zahlreiche serielle Marilyn-Monroe-Bilder, deren farbige Oberflächen das glamouröse Image der Schauspielerin betonen. Wie in nahezu all seinen weiblichen Porträts sind sie durch Lippenstift, Lidschatten und ein fotogenes Lächeln gekennzeichnet, das ihnen einen maskenhaften Charakter verleiht. Den verschiedenen Leinwandfassungen folgt 1967 nach der Vorlage eines Pressefotos ein Portfolio mit zehn Serigrafien, die ein und denselben Bildgegenstand, das lächelnde Gesicht der Schauspielerin, in zehn Farbvarianten wiederholen. Im vorliegenden Blatt legt Warhol fünf Farbschablonen auf und betont besonders die Lippen in einem kräftigen Lila-Blau , das einen deutlichen Kontrast zum pinken Grund bildet. "Für die Marilyn-Serie greift Warhol auf eine Werbestandaufnahme für den Film 'Niagara' aus dem Jahre 1953 zurück […] Warhols Bildnis zeigt das Entstehen eines Mythos. Es zeigt, wie der primäre Sinn der Portraitphotographie, nämlich das naturgetreue Abbild eines Menschen zu sein, durch einen sekundären Sinn überlagert und verformt wird, der in diesem Menschen etwas anderes, neues sieht: die perfekte Kreatur, die sexuelle Wunschfigur, die Verkörperung des Amerikanischen Traums usw. Und es zeigt – und hier beginnt der Mythos –, wie dieser sekundäre Sinn, so sehr er eine Projektion sein mag, durch den Realismus, den die Photographie als 'wahres Abbild' verbürgt, dennoch in der 'Wirklichkeit' eines tatsächlich existierenden Menschen verankert wird. Die Marilyns sind fiktiv und realistisch zugleich, sie zeigen ein Wesen, das über den Menschen steht und dennoch einer von ihnen ist.“ (Michael Lüthy, in: Andy Warhol. Thirty are better than none, Frankfurt a. Main 1995, S. 51ff.) [EH]



 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Andy Warhol "Marilyn Monroe (Marilyn)"
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Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
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Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.